Bescheide / Vordrucke
0005 Aufhebungsbescheid nach § 48 SGB X - Aufhebung von Leistungsbewilligungen der Eingliederungshilfe über den 31.12.2019 hinaus
Infolge der Systemumstellung in der EGH müssen alle über den 31.12.2019 hinausgehenden Bewilligungen für Leistungsberechtigte in bisherigen stationären Einrichtungen nach § 48 Abs. 1 SGB X mit Wirkung ab dem 1.1.2020 aufgehoben werden.
Das Muster gilt für alle Bewilligungen der Eingliederungshilfe über den 31.12.2019 hinaus. Ab dem 1.1.2020 sind getrennte Neubewilligungen für existenzsichernde Leistungen und Fachleistungen der EGH erforderlich. Als Folgebescheide sind erforderlich: Neubewilligung der EGH entsprechend Muster 035 und getrennt Erstbewilligung von existenzsichernden Leistungen nach Kapitel 3 oder 4 SGB XII entsprechend der bisherigen Standard-Software des Anwenders.
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