Bescheide / Vordrucke
1001/1020 Eröffnung GPV/THPV – Einholung der notwendigen Zustimmungen des Leistungsberechtigten
Bei der Eröffnung des Gesamtplanverfahrens und des Teilhabeplanverfahrens sind verschiedene Zustimmungen des LB erforderlich. Er wird mit diesen Mustern sowohl über die Eröffnung des Verfahrens informiert wie auch um Zustimmungen zur Einbeziehung anderer Stellen gebeten. Zu den Mustern gehören je 3 Anlagen, von denen der Leistungsberechtigte die Anlage 1 (Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht sowie zur Nutzung und Übermittlung Ihrer Sozialdaten) und 2 (Zustimmung im Gesamtplanverfahren) ausgefüllt und unterschrieben zurückgeben muss, bevor andere Träger informiert werden können. Die Anlagen können auch bei einer Beratung und Antragsaufnahme in der Behörde verwendet werden. Bestehen auch Anhaltspunkte für eine Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI, ist zusätzlich das Muster 1006 zu verwenden, um die zuständige Pflegekasse einzubinden. Anlage 3 enthält die Belehrung über die Mitwirkungspflichten und die Folgen fehlender Mitwirkung sowie Informationen zum Datenschutz.Zurück zur Übersicht Bestellung