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    Bescheide / Vordrucke

    1013 Sozialmedizinisches Gutachten nach § 17 Absatz 2 SGB IX

    Der Vordruck beinhaltet das Gutachten, das vom geeigneten Sachverständigen auszufüllen ist. Der Gutachter wird durch den Aufbau des Vordrucks auch durch die gesetzlichen Vorgaben zur Zuordnung zum leistungsberechtigten Personenkreis nach § 53 SGB XII, § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, §§ 1-3 EinglhVO geleitet, so dass danach die erforderlichen Angaben zur Entscheidung der Zugehörigkeit zum leistungsberechtigten Personenkreis im Gutachten des Sachverständigen / des Amtsarztes u.a. enthalten sind.

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