SGB XII - Sozialhilfe

Reformflut im Sozialhilferecht und Grenzen der Umsetzbarkeit in der Verwaltungspraxis

In dem Seminar wird aufgezeigt, dass die umfangreichen und komplizierten Auswirkungen der Reformgesetzgebung der letzten Jahre wie ein Tsunami über die Sozialämter hereingebrochen ist und dass jede Verwaltung an die Grenzen der Umsetzbarkeit der Reformbestimmungen kommt.

Vom Wissen um die eigene Zuständigkeit hängt alles ab: Wer trägt die Kosten? Wer macht die Arbeit? Und vor allem: Wohin muss der hilfesuchende Bürger sich wenden?

Für ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen sind ergänzende Leistungen zur Haushaltsführung mit entscheidend, ob sie in ihrem angestammten Wohnbereich verbleiben können oder bald eine Heimaufnahme ansteht. In dem Seminar werden alle Aspekte und Möglichkeiten dieser wichtigen Hilfeart behandelt, die durch den Wegfall der früheren „Pflegestufe 0“ noch größere Bedeutung erlangt hat.

 

Grundlagenseminar

Dieses Seminar ist der Grundbaustein der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsfähigkeit und vermittelt das notwendige Basiswissen für alle Mitarbeiter/innen in dieser wichtigen Hilfeart.

Grundkenntnisse im Erbrecht gehören zu den unabdingbaren Voraussetzungen um Ansprüche gegen Erben aus Übergabeverträgen, Darlehnsgewährung oder Kostenersatz erfolgreich durchzusetzen. Ferner spielt die Frage, ob Erbschaften als Einkommen oder Vermögen der Hinterbliebenen anzusehen sind eine entscheidende Rolle, wenn es um die Leistungsberechtigung von Antragstellern geht. Das Seminar beleuchtet die grundlegenden Regeln des Erbrechts nach dem BGB und die sozialhilferechtlichen Konsequenzen.

Auswirkungen der Pflegerechtsreform auf die Sozialhilfe

Neben den umfangreichen Änderungen durch das BTHG wurde durch die gleichzeitig einsetzende Pflegerechtsreform die komplette Hilfe zur Pflege in SGB XII neu strukturiert und dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff angepasst. In dem Seminar werden alle grundlegenden Änderungen und auch erste Rückläufe und Erfahrungen aus der Praxis aufgezeigt.

Eine der schwierigsten Bestimmungen des Sozialhilferechts bildet § 23 SGB XII, weil dessen Anwendung vertiefte Kenntnisse des Ausländer- und Aufenthaltsrechts sowie des Freizügigkeitsrechts voraussetzt. Diese Grundlagen werden in dem Seminar kompetent vermittelt.

Durch besonders knifflige Vertragsgestaltungen werden heutzutage beträchtliche Vermögenswerte übertragen, die bei einem späteren Sozialleitungsbezug als einzusetzendes Vermögen berücksichtigt würden. Dabei wird nicht selten versucht, private Verpflichtungen zu Lasten der öffentlichen Haushalte zu verschieben. Das Seminar will dazu beitragen, komplizierte Sachverhalte zu durchleuchten und Lösungen zur Durchsetzung von Rückgewährsansprüchen zu finden.

Dieses Seminar ist als Fortsetzung des Grundlagenseminar SGB XII 100 anzusehen, das idealerweise zuvor besucht werden sollte. Für erfahrene Mitarbeiter mit guten Grundkenntnissen der Materie kann es auch direkt gebucht werden. Es werden ausgewählte Spezialprobleme behandelt; die Grundlagenvermittlung wird vorausgesetzt.

Zur Vermeidung oder Eindämmung von Sozialleistungsbetrug sollte jeder Mitarbeiter im Sozialamt die Tricks von faulen Fälle kennen, mit denen versucht wird, Sozialleistungen zu erschleichen.

Die darlehensweise Leistungsgewährung durch das das Sozialamt gehört heute zum Standard des Leistungsrechts. Dabei sind vielfältige Rechtskenntnisse erforderlich, die bei der Darlehensgewährung wie aber auch bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen unerlässlich sein. Das Seminar vermittelt diese Kenntnisse.

Instandhaltung, Renovierung und Sanierung von privatem Immobilienvermögen durch den Steuerzahler, das geht doch überhaupt nicht, denkt mancher Unbeteiligte. Das Seminar soll vermitteln, ob und wann für Bezieher von Lebensunterhaltsleistungen nach SGB II oder SGB XII dennoch Sozialleistungen gewährt werden.

Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sollen selbstbestimmt und eigenverantwortliche ihre Lebens- und Wohnsituation so lange wie möglich bestimmen können. Statt der Aufnahme in die klassischen Heime bietet der Markt diesen Menschen ständig sich entwickelnde offene Wohnformen an. Dabei treten jedoch eine Vielzahl komplexer rechtlicher Fragen auf, die in dem Seminar besprochen werden.

Überzahlungen aus unterschiedlichen Gründen führen immer wieder zu erheblichen finanziellen Verlusten der Leistungsträger. Daher gehört es zum unerlässlichen Wissen aller mit Ersätzen und Rückforderungen betrauten Mitarbeitern, dass man das einschlägige Handwerkszeug dafür in SGB II und SGB XII kennt und rechtssicher anwenden kann.

Leistungsgewährung, Unterhaltsansprüche, Rückforderungen und Kostenersatz gelingen oftmals nicht, wenn die notwendigen Basisdaten von Beteiligten nicht zusammengetragen werden können. Das Seminar stellt detailliert alle rechtlichen Instrumente vor, mit denen notwendige Auskunftsverfahren in SGB II und SGB XII strukturiert und mit Erfolg durchgeführt werden können.

 

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