Bescheide / Vordrucke
0012 Mietbescheinigung für besondere Wohnform nach § 42a Abs. 2 Nr. 2 SGB XII - auch bei laufenden Änderungen der Unterkunftskosten zu verwenden
Für die besondere Wohnform – Wohnungen in persönlichem Wohnraum und Räumlichkeiten, die einem Leistungsberechtigten zur gemeinsamen Nutzung mit anderen überlassen wurden – ist diese Bescheinigung eine wichtige Grundlage zur vollständigen Erfassung aller unterkunftsrelevanten Kosten. Auf der Basis der Bescheinigung können die tatsächlichen angemessenen Kosten ermittelt werden. Gleiches gilt für die Überschreitungsoptionen nach § 42a Abs. 5 Satz 6 oder § 42 Abs. 6 Satz 2 SGB XII i.V.m. § 113 Abs. 5 SGB IX. Auch bei Änderungen der Unterkunftskosten ist die Bescheinigung erneut zu verlangen; dadurch muss nicht jedes Mal der Wohn- und Betreuungsvertrag nach dem WBVG vorgelegt werden.Zurück zur Übersicht Bestellung