Online-Seminare

Online-Seminare zu übergreifenden Themen
SGB I bis SGB XII
Sie sind als Fachkraft im Sozial- oder Jugendamt, im JobCenter oder bei Leistungserbringern im Sozialbereich und haben Verantwortung für viele Menschen, die auf unterschiedliche Hilfen angewiesen sind. Sie haben es mit einer hohen Fallzahl und immer komplexer werdenden Lebenssituationen zu tun, die Sie nicht unberührt lassen. Die hohe Arbeitsbelastung und Verantwortung wirkt sich auch auf ihre persönliche Gesundheit aus. Sie fragen sich, wie man Stress am Arbeitsplatz aushalten kann? Sie leiden unter ständiger Anspannung, Kopfschmerzen und anderen Nebenwirkungen von Stress?

In diesem Seminar sollen neben den Auswirkungen von Stress auf den Körper auch Möglichkeiten zur Prävention geschaffen werden. Die psychische Gesundheit leidet unter vielen Aspekten und kann entsprechend durch viele andere Aspekte gestärkt werden. Ziel dieses Seminares ist es, präventiv den steigenden Zahlen psychischer Erkrankungen entgegen zu wirken und ein Verständnis der Auswirkungen von Stress am Arbeitsplatz zu entwickeln.

Entspannungstechniken oder verschiedenste Entlastungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz sollen eruiert und die Erfahrungen der Seminarteilnehmer*innen geteilt werden. Weiterhin sollen Ängste abgebaut und mögliche Vertrauenspersonen in Ihrem Job oder Ihrem Umfeld erarbeitet werden.

Fragen wie bspw. „Wie teile ich mit, dass ich die Arbeit nicht schaffe?“ sind Fragen, für die unsere Gesellschaft auf Grund des hohen Leistungsdrucks selten Gehör hat.

Dieses Seminar bietet Ihnen die Chance mögliche präventive Maßnahmen zur Entlastung kennen zu lernen und Ihre Resilienz im Gesamtkonstrukt „Arbeit“ zu stärken.

Online-Seminar: 27.6.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr

weitere Termine: 24.10.2023 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr)

Seminarleitung: Marcel Luhn

Kosten pro Teilnehmer*in: 259 €

Vor der Leistungsgewährung nach dem SGB XII oder SGB II steht u.a. die Ausschöpfung der Selbsthilfemöglichkeiten, wie z.B. der vorrangige Einsatz von eigenem Einkommen. In vielen Leistungsfällen entstehen somit die Berührungspunkte zu vorrangigen Rentenansprüchen nach deutschem und ausländischem Recht. Im Online-Seminar wird dargestellt, ob und ggf. in welchem Umfang in- und ausländische Rentenansprüche realisiert werden können. Neben der ausführlichen Darstellung wesentlicher Vorschriften im Deutsches Rentenrecht (u.a. Neues Rentenrecht, Grundrente, Altes Rentenrecht, Besonderheiten für Bergleute, Besonderheiten bei Landwirten, Rentensplitting und Versorgungsausgleich, Beitrags(nach)entrichtung) ist dieses Seminar insbesondere wegen der sehr umfangreichen Detailinformationen zum ausländischen Rentenrecht und der Realsierung von dortigen Rentenansprüchen zu empfehlen. Es werden Ausländische Renten im Rahmen der EWR Abkommen, Ausländische Renten aus Staaten ohne Abkommen mit der BRD und Auswirkungen auf die Krankenversicherung bei ausländischem Rentenbezug besprochen. Die Online-Seminarteilnehmer*innen erhalten wertvolle Tipps und Kontaktdaten zur Realisierung der Rentenansprüche. 

 

Online-Seminar: 22.11.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Seminarleiter: Ursula Schrödl

Kosten pro Teilnehmer*in: 179,00 €

In der Sozialhilfepraxis werden Mitarbeiter*innen fast täglich mit rentenrechtlichen Fragen konfrontiert, deren Beantwortung von besonderer Bedeutung sind. Insbesondere bei der Beratung, der Prüfung des Leistungsanspruchs oder der Nachrangherstellung sind Kenntnisse zum Rentenrecht unerlässlich: „Wer erhält wann Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente, Grundrente, Renten nach den verschiedenen Sondersystemen, Betriebsrenten…?“ oder „Wie ist es um die Anrechenbarkeit auf Sozialhilfeleistungen bestellt?“ Das Seminar „Mehr Rente – weniger Sozialhilfe“ vermittelt die speziell auf die Bedürfnisse der Sozialhilfepraxis abgestellten und zugeschnittenen Kenntnisse zum Grundverständnis der gesetzlichen Rentenversicherung, der Renten des Entschädigungsrechts sowie der Rentensondersysteme, zu den Anspruchsvoraussetzungen der unterschiedlichen Rentenarten sowie deren Anrechenbarkeit auf die Sozialhilfe.
 
Online-Seminar: 14.11.2023
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Seminarleitung: Ursula Schrödl
Kosten pro Teilnehmer*in: 199 €

Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) beinhaltet die Einführung eines Grundrentenzuschlages und ist keine eigenständige Rente. Der Zuschlag wird einzelfallabhängig berechnet und stockt die eigene erworbene Rente auf. Dementsprechend ist die Regelung komplex und kompliziert, zumal auch Einkommen teilweise zur Anrechnung kommt. Der Zuschlag soll zudem für alle Rentenarten gewährt werden: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten, wird demnach einen größeren Personenkreis betreffen. In dem neu aufgelegtem Seminar ist der Schwerpunkt hin zu den Anrechnungsbeispielen und Fragen aus dem SGB XII bzw. SGB II gelegt.

Online-Seminar: 7.9.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Seminarleitung: Ursula Schrödl

Kosten pro Teilnehmer*in: 139 €

Mit einer weiteren Reformierung des Wohngeldgesetzes sind zum 1.1.2023 die Ausweitung des Kreises der Wohngeldempfänger, die Anhebung des Leistungsniveaus des Wohngeldes sowie die dauerhafte Einführung einer Klima- und einer Heizkostenkomponente vorgesehen. Die Höhe des Wohngelds soll bis zu 100 %  steigen. Es tritt damit immer mehr in Konkurrenz zu anderen Transferleistungen. Das Online-Seminar erläutert nicht nur die Neuerungen der WoGG-Reform, sondern beleuchtet auch das Verhältnis von Wohngeld zu anderen Sozialleistungen wie z.B. Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) und dem SGB XII. Das Seminar richtet sich insbesondere an Sachbearbeiter*innen der Wohngeldstellen, an Sachbearbeiter*innen für Existenzsichernde Leistungen im SGB II und SGB XII,  beratende und betreuende Berufe, Sozialdiensten und alle Interessierte.
 

Online-Seminar: 17.3.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr

weitere Termine: 12.6.2023 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr)

Seminarleiterin: Edith Sonntag

Kosten pro Teilnehmer*in: 129,00 €

Mit dem  neuen Bürgergeldgesetz - BüGG -  wurde zum 1.1.2023 Hartz IV abgelöst und damit das SGB II grundlegend reformiert. Gleichzeitig sind beachtliche Änderungen im Sozialhilferecht in Kraft getreten. In diesem Seminar werden die Neuregelungen für die Sozialhilfe im SGB XII ausführlich behandelt. Es geht um die sehr wichtigen Änderungen bei den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, die Einführung von Karenzzeiten, die Instandhaltung und Instandsetzung von Immobilien und Ergänzungen bei der Einkommensberechnung und beim Vermögensschutz. Durch die Erweiterung der Beratungs- und Unterstützungspflichten gegenüber den Leistungsberechtigten kommen zusätzliche Aufgaben auf alle Fachkräfte im Sozialamt hinzu.
 

Online-Seminar: 20.3.2023 

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in:  179,00 €

Das Seminar richtet sich an Sachbearbeiter*innen der Feststellungsträger Schwerbehinderung, Schwerbehindertenvertreter*innnen, Sozialdienste bei Kranken-, Reha- und EGH - Einrichtungen. Ausgehend von dem Behinderungsbegriff wird im Seminar der Ablauf des Verwaltungs- und Widerspruchsverfahrens bei der Feststellung des GdB dargestellt. Die Merkzeichen werden im Einzelnen erörtert wie auch die Parkausweise und die Ausweis-VO. Außerdem wird anhand konkreter Beispiele die Bildung des (Gesamt-)GdB veranschaulicht und unter Beachtung der Rechtsprechung des BSG erläutert. Zu vielen weiteren Themen des Schwerbehindertenrecht wird die umfangreiche und ganz aktuelle Rechtsprechung des BSG und der Landessozialgerichte dargestellt.
 

Online-Seminar: 25.10.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Seminarleiterin: Edith Sonntag

Kosten pro Teilnehmer*in: 199,00 €

Die Hilfsmittelversorgung im Behinderten- und Pflegerecht hat sich in den letzten Jahren zu einem unübersichtlichen und streitbefangenen Rechtsbereich entwickelt. Immer wieder kommt es zwischen einzelnen Leistungsträgern zu Streitigkeiten über Zuständigkeiten, Weiterleitung von Anträgen und Kostenerstattungsverfahren. Eine fast unüberschaubare Rechtsprechung macht die Sache auch nicht wirklich leichter. TeachConsult bietet erstmals ein Kompaktseminar zum gesamten Hilfsmittelrecht an, das für alle Mitarbeiter*innen in diesem Aufgabenbereich das notwendige Grundlagenwissen vermittelt. Die Inhalte des Seminars sind sowohl für Neueinsteiger*innen im Pflegerecht und der Eingliederungshilfe sowie für „Langzeitaktivisten*innen“ von großem Interesse, um Neues zu erfahren oder Bisheriges wiederzubeleben. TeachConsult hat für die Praxis wiederum einen der beliebten Prüfungsbögen entwickelt, mit dem Sie Schritt für Schritt rechtssicher durch das rechtliche „Minenfeld“ der Hilfsmittelversorgung geführt werden. Der Prüfungsbogen wird im Rahmen unserer Formularangebote ergänzend zu dem Seminar angeboten.

Online-Seminar: verfügbar vom 3.4.2023 - 26.4.2023 (Sie nehmen an einem Tag teil)

Seminarzeit: ab 9:00 Uhr bis ca. 11:15 Uhr

Konferenztermin: 27.4.2023 - 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

weitere Termine: 

Teil 1: verfügbar vom 2.10.2023 - 26.10.2023; Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 11:15 Uhr, Teil 2 (Konferenz): 27.10.2023, Seminarzeit: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 179,00 €

Wer richtig entscheiden will, muss wissen, was los ist. Dazu gehört, dass sowohl die Leistungsberechtigten wie auch Personen in ihrem Umfeld dem Sozialleistungsträger alle zur Fallentscheidung relevanten Angaben zur Verfügung stellen. Das ist einfacher gesagt als getan. Wenn auf ein Auskunftsbegehren keine umfassenden und zeitgerechten Auskünfte erteilt werden, muss der zuständige Leistungsträger die „Schrauben etwas andrehen“ und mit vollstreckbaren Auskunftsverlangen und ggfs. Zwangsgeld oder Bußgeld die Auskunftsverpflichtungen durchsetzen. Die jeweiligen Verfahrensschritte müssen rechtssicher und umfassend erfolgen. In dem Seminar werden die entsprechenden Abläufe dargestellt und anhand praktischer Fälle vertieft. Ebenso wird die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen, die ebenfalls in Auskunftsverfahren beteiligt sein können, dargestellt.

Online-Seminar: verfügbar vom 7.8.2023 bis 14.9.2023 (Sie nehmen an einem Tag teil)

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis ca. 13:40 Uhr

Konferenztermin: 15.9.2023 - 10:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 179,00 €

Erbrecht und Sozialrecht haben vielfältige Berührungen. Sei es beim Einsatz von Einkommen und Vermögen, bei Geltendmachung von Kostenersatz gegenüber Erben oder dem Umgang mit Erbschaften, deren Auswirkung auf die Fallgestaltung noch nicht überschaubar sind. Erbrechtliche Grundfragen wie gesetzliche oder gewillkürte Erbfolgen, Pflichtteils- oder Pflichteilsergänzungsansprüche, Behinderten-testamente oder vorweggenommene Erbfolgen durch Schenkungen bieten reichlich Stoff für die Arbeit in der Praxis. Das Seminar ist speziell für alle Mitarbeiter im Bereich des SGB II, SGB XII und SGB IX geeignet und versucht systemeigene Konstellationen zu berücksichtigen. Das Seminar findet an zwei aufeinander folgenden Tagen mit späterer Konferenz statt.

Online-Seminar in 3 Teilen: Teil 1 und Teil 2 verfügbar in der Zeit vom 3.4.2023 - 25.4.2023 

Teil 1 - erbrechtliches Grundwissen

Teil 2 - Sozialrechtliche Fragen mit Erbrechtsbezug

Seminarzeit: Teil 1:  9:00 Uhr - 13:40 Uhr; Teil 2: 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr

Konferenztermin, Teil 3: 26.4.2023 - 10:00 Uhr - ca. 12:00 Uhr

weitere Termine:

  • Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 9.10. - 7.11.2023; Teil 3: Konferenztermin - 8.11.2023

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 299,00 €

 

Die darlehensweise Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, der Sozialhilfe nach SGB XII und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX – insbesondere bei kurzzeitigen Notlagen und bei momentan nicht kapitalisierbarem Vermögen – tritt immer wieder bei der Hilfegewährung in Erscheinung. In dem Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen aller Darlehenstatbestände in SGB II, SGB XII und SGB IX ausführlich besprochen und erläutert. Die Teilnehmer*innen werden mit typischen Anwendungssachverhalten und allen vorkommenden Verfahrensschritten vertraut gemacht. Ein Schwerpunkt liegt in der ausführlichen Besprechung der Darlehenssicherung und der Rückzahlungsmodalitäten. 

Online-Seminar: verfügbar in der Zeit vom 21.8. - 12.9.2023

Seminarzeit: jeweils von 9:00 Uhr - 13:30 Uhr

Konferenztermin: 12.9.2023 - 14:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 199,00 €

Kaum ein Rechtsbereich ist tagtäglich von derart vielen Änderungen in der Leistungsgewährung betroffen wie das Sozialrecht. Sei es, dass in den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen der Leistungsberechtigten, durch ständig neue gesetzliche Vorschriften oder Zuständigkeitswechsel Änderungen eintreten. Hinzu kommen zu Unrecht bezogene Leistungen verursacht durch falsche Angaben oder Bearbeitungsfehler. Dann kommt es darauf an, dass in der Sachbearbeitung die Regeln über Aufhebung, Widerruf und Rücknahme von Verwaltungsakten einschließlich der Vorschriften über Erstattungsansprüche rechtssicher angewendet werden können. Zahlreiche Bestimmungen des allgemeinen Verwaltungsrechts sind zu beachten; jetzt kommt es darauf an, dass die Bestimmungen des SGB X umgesetzt werde können.

Online-Seminar in 2 Teilen: Teil 1 verfügbar in der Zeit vom 27.3.2023 - 24.4.2023 

Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr - 13:15 Uhr

Konferenztermin, Teil 2: 24.4.2023 - 14:00 Uhr - 16:00 Uhr 

weitere Termine: Teil 1 verfügbar in der Zeit vom 9.10.2023 - 8.11.2023 (9:00 Uhr - 13:15 Uhr), Konferenztermin, Teil 2: 8.11.2023 - 14:00 Uhr - 16:00 Uhr 

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 199,00 €

Die Anforderungen an die Beratungspflichten steigen und der Gesetzgeber konkretisiert diese zunehmend im materiellen Recht. Auch die Rechtsprechung weist in jüngster Zeit im Rahmen von Verfahren wegen eines sozialrechtlichen Herstellungs- oder Staatshaftungsanspruchs immer wieder auf die Pflicht zur umfassenden, richtigen, vollständigen, aktuellen, verständlichen und fehlerfreien Beratung aller Sozialleistungsträger hin. Was zu einer vollständigen Beratung gehört, lässt sich nicht für alle Fälle einheitlich bestimmen. Es kommt hierfür auf die Umstände des Einzelfalles an. Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Beratungspflicht, insbesondere für Jobcenter, Reha-Träger und Eingliederungshilfeträger, sowie Einblick in die jüngste Rechtsprechung zum Umfang der Beratungspflicht.

Online-Seminar: 15.6.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis ca. 12:15 Uhr

Seminarleiterin: Edith Sonntag

Kosten pro Teilnehmer*in: 199,00 €

Außer den „laufenden“ Kosten der Unterkunft etablieren sich teils sehr hohe Bedarfe für Instandhaltungen, Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen bei Leistungsberechtigten im SGB II oder SGB XII, die über eigengenutztes Wohneigentum verfügen. Dazu gehören Instandsetzungskosten für defekte Heizungsanlagen, Schornsteinsanierungen, Dachreparaturen, Bau von Kleinkläranlagen, Instandsetzung von Sanitär- und Elektroinstallationen. Diese Kosten werden als Unterkunftsbedarfe geltend gemacht und sollen vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden. Nachdem bereits vor Jahren mit  § 22 Abs. 2 SGB II eine Anspruchsgrundlage in diesem Bereich geschaffen wurde, hat der Gesetzgeber durch Einfügung von § 35a Abs. 1  SGB XII zum 1.1.2023 nachgezogen; auch hier kommen die Antragstellungen mittlerweile auf Touren. Mehrere Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit verpflichten die Leistungsträger zu beträchtlichen Zahlungen. Dem steht das Bestreben entgegen, diese wachsende „Kosten-Baustelle“ einzudämmen, denn letztendlich erfolgt die Finanzierung aller Leistungen aus Steuermitteln. Aber wie kann angemessen reagiert werden? In dem Seminar wird versucht, anhand zahlreicher Fallbeispiele und Darstellung der Rechtslage eine hilfreiche Antwort zu geben. Das Thema verspricht Spannung pur.
 

Online-Seminar: verfügbar vom 2.10. - 8.11.2023 (Sie nehmen an einem Tag teil)

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis ca. 13:30 Uhr

Konferenztermin: 9.11.2023 - 10:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 199,00 €

Bei allen rechtsgeschäftlichen Vermögensübertragungen treten schwierige Rechts- und Verfahrensfragen auf, wenn gleichzeitig oder später Leistungen nach SGB II oder SGB XII, z.B. bei Heimunterbringungen, gewährt werden. Falls dabei Leistungsversprechen (Wohnungsrechte, Verpflegung, Pflege, Leibrenten usw.) abgegeben wurden, sind komplizierte Berechnungen und umfangreiche Prüfungen seitens der Hilfe gewährenden Behörden erforderlich. Der Dozent hat  ein Lösungskonzept mit allen notwendigen Berechnungen und Verfahrensschritten erarbeitet, das in diesem Seminar vorgestellt und angewendet werden soll. Dabei werden alle erforderlichen Verfahrensgänge besprochen.  Ergänzend erhalten Sie bei Anmeldung ein umfassendes Skript zum Ausdrucken und Nacharbeiten.

2-tägiges Online-Seminar:  27. und 28.2.2023

Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr - 14:00 Uhr

  • weitere Termine: 16. und 17.10.2023

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 299,00 €


 

In Teil 2 es Seminars werden einzelne Inhalte aus der Grundlagenschulung in Teil 1 vertieft und mit weiteren Schwerpunkten und Fallgestaltungen untersetzt. Dabei geht es um Fragen wie z.B., Vertiefungen zum Schenkungsrecht, Eintritt der Bedürftigkeit und Fristberechnungen, ob bei der Aufgabe oder Nichtanspruchnahme von Wohnrechten Ersatzansprüche bestehen, wer bei dinglich gesicherten Nutzungsrechten Instandhaltungs- und Nebenkosten zu tragen hat, welche Besonderheiten bei nießbrauchgesicherten Wohnrechten bestehen und welche Besonderheiten bei echten Altenteilsverträgen für Ansprüche aus Leistungsstörungen bestehen.  Ergänzend erhalten Sie bei Anmeldung ein umfassendes Skript zum Ausdrucken und Nacharbeiten. Zu diesem Seminar wird der Besuch von Teil 1 - Grundlagenschulung empfohlen.

2-tägiges Online-Seminar: 6. und 7.3.2023

Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr - 14:00 Uhr

  • weitere Termine: 23. und 24.10.2023

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 299,00 €

Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit einem zweiteiligen Seminar soll dieser wichtige Überblick geschaffen werden. Die Teilnahme an nur einzelnen Modulen ist möglich.

Modul 1 - Grundlagen der Sozialgesetzbücher, das Verwaltungsverfahrensrecht und das Sozialgerichtsgesetz (Einzelbuchung Modul 1)

Modul 2 - Leistungsrecht des SGB (Einzelbuchung Modul 2)

Der Online-Seminarkurs findet in 2 Teilen statt: 28.9.2023, 5.10.2023

Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Seminarleiterin: Edith Sonntag

Kosten pro Teilnehmer*in:  299,00 €

Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit einem zweiteiligen Seminar soll dieser wichtige Überblick geschaffen werden.

Im Modul 1 werden die Grundlagen der Sozialgesetzbücher, das Verwaltungsverfahrensrecht und das Sozialgerichtsgesetz besprochen, die für alle weiteren Sozialgesetzbücher Gültigkeit haben.

Online-Seminar: 28.9.2023 

Seminarzeit: 9:00 Uhr - 13:00 Uhr

Seminarleiterin: Edith Sonntag

Kosten pro Teilnehmer*in:  159,00 €

Vor allem Einsteiger in das Sozialrecht oder Sachbearbeiter, die sich bisher in nur mit einem oder wenigen Sozialgesetzbüchern beschäftigt haben, fehlt oftmals der im Sozialrecht unabdingbare Überblick über die Zusammenhänge und Vernetzungen der Sozialgesetzbücher. Mit einem zweiteiligen Seminar soll dieser wichtige Überblick geschaffen werden.

Im Modul 2 werden die Leistungsgesetze besprochen, wie auch deren Beziehung untereinander, also die Rangfolgen und Ausschlusskriterien.

Online-Seminar: 5.10.2023 

Seminarzeit: 9:00 Uhr - 13:00 Uhr

Seminarleiterin: Edith Sonntag

Kosten pro Teilnehmer*in:  159,00 €

Dieses Seminar soll top aktuell  über die  Ansprüche von Geflüchteten aus der Ukraine aufklären. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den JobCentern und Sozialämtern sind die Kenntnisse der Systemumstellung von grundsätzlicher Bedeutung. Durch den Überfall Russlands auf die Ukraine sind seit Ende Februar rund 350.000 Menschen nach Deutschland gekommen, die zunächst Leistungen nach dem AsylbLG erhielten. Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit den Ländern beschlossen,  dass für diese Menschen bereits zum 1. Juni 2022 ein Systemwechsel stattfindet, wonach sie unter Beachtung bestimmter aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen in die Grundsicherungssysteme des SGB II oder SGB XII einbezogen werden. Gleichzeitig sollen die Zugangsvoraussetzungen für den Arbeitsmarkt, Teilhabe an Sprach- und anderen Weiterbildungskursen, der Zugang zu Kindergeld und BAföG etc. gewährleistet werden.

 

Online-Seminar: auf Anfrage als Inhouse-Seminar

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr

Seminarleiter*in: Dozententeam Walter Strohmeyer und Sylvia Pfeiffer

 

Im Seminar werden die aktuellen und künftigen Neuerungen und Reformen im Sozialrecht besprochen, wie auch besonders relevante aktuelle Rechtsprechung:

  • SGB II: Einführung des Bürgergeldes 2023

  • SGB XII: Änderungen 2022 / 2023 , Auswirkungen des Bürgergeldes

  • Wohngeldreform 2023, Verbesserungen durch das 3. Entlastungspaket

  • Kindergeld / Kinderzuschlag 2023

  • BKGG: Kindergrundsicherung ca. ab 2024

  • Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bzw. Verbesserungen für Erwerbsgeminderte ab 2023

  • SGB III: elektronische Arbeitslosen-Meldung 2022

  • SGB IV: Erhöhung Minijob-Grenze ab 1.10.2022

  • SGB V: Krankengeld für Assistenz im Krankenhaus ab 01.11.22

  • SGB IX: Eingliederungshilfe für Assistenz im Krankenhaus ab 01.11.22, Teilhabestärkungsgesetz 2022, vereinfachter Zugang zur Reha, neue Vermögensfreibeträge in der EGH ab 2023

  • SGB VIII: Neuerungen aufgrund der KJSG-Reform ab 2021-2028

  • SGB XI: Pflegereform ab 2022

  • Ausgewählte Rechtsprechung

Online-Seminar: 7.11.2023 (mit noch weiter zu aktualisierten Seminarinhalt)

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Seminarleiterin: Edith Sonntag

Kosten pro Teilnehmer*in:  179,00 €

Online-Seminare zum Asylbewerberleistungsrecht
Asylbewerberleistungsrecht

In diesem exklusiv von TeachConsult modular angebotenem Seminar zum Asylbewerberleistungsrecht  führen Sie Frau Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Herr Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht, durch die Grundlagen dieser komplexen Rechtsmaterie. Frau Siefert ist  Herausgeberin des bekannten Kommentars zum AsylbLG, in dem auch  Herr Dollinger als Autor bestimmte Teilbereiche kommentiert. Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter*innen im Vollzug des AsylbLG und angrenzender Rechtsbereiche sowie in der Beratung und Betreuung von Menschen, die sich als Schutzsuchende in Deutschland aufhalten. Die Teilnahme an nur einzelnen Modulen ist möglich.

Modul 1 - Grundsätze, Leistungsberechtigung und Grundleistungen (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 1)

Modul 2 - Analog-Leistungen, Anspruchseinschränkungen und Zuständigkeit (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 2)

Modul 3 - Leistungsrecht, Einkommen / Vermögen und Verpflichtungen Dritter (hier geht es zur Einzelbuchung des Moduls 3)

Der Online-Seminarkurs findet in 3 Teilen statt: 6.11.2023, 13.11.2023, 20.11.2023 

Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Seminarleiter*in: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht

Kosten pro Teilnehmer*in:  499,00 € für Modul 1 bis 3

 

In diesem exklusiv von TeachConsult modular angebotenem Seminar zum Asylbewerberleistungsrecht  führen Sie Frau Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Herr Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht, durch die Grundlagen dieser komplexen Rechtsmaterie. Frau Siefert ist  Herausgeberin des bekannten Kommentars zum AsylbLG, in dem auch  Herr Dollinger als Autor bestimmte Teilbereiche kommentiert. Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter*innen im Vollzug des AsylbLG und angrenzender Rechtsbereiche sowie in der Beratung und Betreuung von Menschen, die sich als Schutzsuchende in Deutschland aufhalten.
In Modul 1 geht es um den leistungsberechtigten Personenkreis, der sich entscheidend aus dem aufenthaltsrechtlichen Status ergibt. Dazu erfolgt eine Einführung in die grundlegenden Vorgaben es Asyl- und des Aufenthaltsgesetzes. Darüber hinaus erfolgt eine Einführung in Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs einschließlich der Erörterung der Bedarfssätze nach § 3a AsylbLG.
 

Online-Seminar: 6.11.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Seminarleiter*in: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 € für Modul 1; für Modul 1 bis 3 insgesamt 499 €

In diesem exklusiv von TeachConsult modular angebotenem Seminar zum Asylbewerberleistungsrecht  führen Sie Frau Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Herr Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht, durch die Grundlagen dieser komplexen Rechtsmaterie. Frau Siefert ist  Herausgeberin des bekannten Kommentars zum AsylbLG, in dem auch  Herr Dollinger als Autor bestimmte Teilbereiche kommentiert. Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter*innen im Vollzug des AsylbLG und angrenzender Rechtsbereiche sowie in der Beratung und Betreuung von Menschen, die sich als Schutzsuchende in Deutschland aufhalten.
In Modul 2 werden die Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG besprochen. Zur Kenntnis des Leistungsrechts gehören auch die anspruchseinschränkenden Bestimmungen der § 1 Abs. 4; § 1a und § 11 AsylbLG sowie die Regelungen zur Zuständigkeit, die vorgestellt werden.
 

Online-Seminar: 13.11.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Seminarleiter*in: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und  Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 € für Modul 2; für Modul 1 bis 3 insgesamt 499 €

In diesem exklusiv von TeachConsult modular angebotenem Seminar zum Asylbewerberleistungsrecht  führen Sie Frau Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und Herr Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht, durch die Grundlagen dieser komplexen Rechtsmaterie. Frau Siefert ist  Herausgeberin des bekannten Kommentars zum AsylbLG, in dem auch  Herr Dollinger als Autor bestimmte Teilbereiche kommentiert. Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter*innen im Vollzug des AsylbLG und angrenzender Rechtsbereiche sowie in der Beratung und Betreuung von Menschen, die sich als Schutzsuchende in Deutschland aufhalten.

Als Fortsetzung des Leistungsrechts geht es in Modul 3 um Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie die Sonstigen Leistungen. Leistungen nach dem AsylbLG setzen vorrangig auch den Einsatz eigener Mittel und die Inanspruchnahme von verpflichteten Dritten voraus. Es werden daher die einschlägigen Regeln zum Einsatz von Einkommen und Vermögen sowie die Inanspruchnahme Dritter sowie das Verhältnis der Bestimmungen des AsylbLG zu anderen Vorschriften besprochen.

Online-Seminar: 20.3.2023 oder 20.11.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Seminarleiter*in: Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht und  Franz Wilhelm Dollinger, Richter am Bundesverwaltungsgericht

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 € für Modul 3; für Modul 1 bis 3 insgesamt 499 €

Online-Seminare zum Betreuungsrecht
Betreuungsrecht

Die große Betreuungsrechtsreform tritt am 1.1.2023 in Kraft. Es geht nicht nur um "übliche Anpassungen", sondern um grundlegende Änderungen. Das materielle Betreuungsrecht im BGB und die Organisation der Betreuung wird in weiten Bereichen neu aufgestellt. Die Kenntniss des Reformgesetzes ist unerlässliches Handwerkszeug für alle mit dem Betreuungsrecht befassten Behörden, Betreuer und Betreuerinnen und Betreuungsvereine. Gleichermaßen müssen Mitarbeiter*innen im Behinderten- und Pflegerecht der Sozialleistungsbehörden die neuen gesetzlichen Vorgaben für ihre Alltagsarbeit kennen.  

In diesem exklusiv von TeachConsult modular angebotenem Seminar führt Sie Frau Susanne Weber-Käßer, Rechtsanwältin und Berufsbetreuerin in die Grundlagen der Reform des Betreuungsrechts. 

Modul 1 - Betreuung als Beruf

Modul 2 - Das gerichtliche Verfahren, Ablauf und Rolle der Beteiligten

Modul 3 - § 1821 BGB n.F.  – die „Magna Charta“ des Betreuungsrechts

Modul 4 - Aufgabenkreise und die Aufgaben des Gerichts

Das Online-Seminar findet an zwei Tagen statt (Sie melden sich nur einmal an und nehmen an beiden Tagen teil):

21. und 28.3.2023

Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Seminarleiterin: Susanne Weber-Käßer

Kosten pro Teilnehmer*in:  299,00 €

 

 

Das Seminar richtet sich an alle Fachkräfte bei Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer*innen.  Darüber hinaus ist es aber auch für alle Mitarbeiter*innen im Bereich der Eingliederungshilfe und des Pflegerechts sowie in den Beratungsstellen für hilfebedürfte Menschen geeignet.
Bei der Tätigkeit als Berufsbetreuer*in oder Fachkraft in den Behörden oder Betreuungsvereinen sind Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen des Betreuungsrechtes unabdingbar. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die umfassenden Änderungen durch die Reform des Betreuungsrechts.

Das Online-Seminar findet an zwei Tagen statt (Sie melden sich nur einmal an und nehmen an beiden Tagen teil):

in Planung

Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleiter: Prof. Dr. Andreas Scheulen

Kosten pro Teilnehmer*in:  359,00 €

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt am 01.01.2023 in Kraft. Mit dieser umfassenden Reform des Betreuungsrechts gehen eine Vielzahl von Gesetzesänderungen einher, so werden das materielle Betreuungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das Verfahrensrecht (FamFG) und das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) maßgeblich geändert. Das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) wird durch das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ersetzt, das sich nicht nur mit den Aufgaben der Betreuungsbehörden, sondern nunmehr auch mit Betreuungsvereinen und Betreuer*innen befasst. Es wird ein neues Registrierungsverfahren eingeführt.
In diesem Seminar sollen die wesentlichen Änderungen des neuen Betreuungsrechts verständlich dargelegt und ihre Auswirkungen auf die Praxis behandelt werden. Dabei werden insbesondere die materiell- und verfahrensrechtlichen Änderungen sowie das neue Betreuungsorganisationsgesetz vorgestellt und ihre Auswirklungen auf die praktische Arbeit diskutiert werden.

Online-Seminar: Termin in Planung

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleiter: Prof. Dr. Andreas Scheulen

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Zum 1. Januar 2023 tritt das neue Betreuungsrecht in Kraft. Mit dieser umfassenden Reform ergeben sich vielfache Änderungen für Betreuungsbehörden und Betreuer*innen. Mit ihr gehen eine Vielzahl von Gesetzesänderungen einher: so werden das materielle Betreuungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das Verfahrensrecht (FamFG) und das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) maßgeblich geändert. Das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) wird durch das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ersetzt, das sich nicht nur mit den Aufgaben der Betreuungsbehörden, sondern nunmehr auch mit Betreuungsvereinen und Betreuer*innen befasst. Es wird ein neues Registrierungsverfahren eingeführt.

Online-Seminar: Termin in Planung

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleiter: Prof. Dr. Andreas Scheulen

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Online-Seminare zum SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Leistungen nach dem 3. sowie 4. Kapitel SGB XII stellen den grundgesetzlichen Eckpfeiler im Bereich des Existenzsicherungsrechts dar. Gleichzeitig gibt es gerade in diesem Rechtsbereich viele Unsicherheiten und Unwägbarkeiten. Dieses Online-Seminar soll insbesondere neuen Mitarbeiter*innen, die mit der Materie noch nicht ganz vertraut sind, den Einstieg in diesen oftmals unterschätzten Bereich des SGB XII erleichtern. Aber auch für „alte Hasen“ und weitere Interessierte bieten der starke Praxisbezug und vielfältige Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung und Kommentierung Anlass zur Teilnahme.

Der Online-Seminarkurs findet in mehreren Teilen statt: 8.5.2023, 9.5.2023, 10.5.2023, 11.5.2023 (wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus)

Seminarzeit: jeweils 8:30 Uhr bis 12:15 Uhr

weitere Termine: 4.9.2023, 6.9.2023, 11.9.2023, 18.9.2023 (Seminarzeit jeweils 13:15 Uhr bis 17:00 Uhr)

Seminarleiter: Christopher Rein

Kosten pro Teilnehmer*in:  399,00 €

Ob Miete, Nebenkosten oder Aufwendungen für das selbstgenutzte Wohneigentum, Umzugskosten, Mietkautionen und Renovierungen: § 35 SGB XII stellt die Verwaltungspraxis täglich aufs Neue vor größte Herausforderungen. Hinzu tritt ein Dschungel an Urteilen, der die ohnehin komplexe Norm noch weiter aufbläht. Dieses Basisseminar verschafft Ihnen in bewährter Praxisnähe einen Überblick über den höchst komplexen Bereich der Unterkunftskosten im SGB XII und bringt Sie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung. Bitte beachten Sie auch das Vertiefungsseminar „Die ‚besondere Wohnform‘ in der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“.

Online-Seminar: 17. und 19.4.2023

Seminarzeit: jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr (wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus)

weitere Termine: 

  • 13. und 15.11.2023 - Seminarzeit jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr (wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus)

Seminarleiter: Christopher Rein

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Kaum eine Regelung im allgemeinen Lebensunterhaltsrecht des SGB XII wird so oft angewendet wie § 30 SGB XII. Egal ob Mehrbedarf wegen Merkzeichen "G" oder Zuschlag für Alleinerziehende: seiner Praxisrelevanz sind kaum Grenzen gesetzt. Zum 01.01.2020 ist ferner § 42b SGB XII in Kraft getreten, der § 30 SGB XII ergänzt und einen wahren "Hammer" in Form der auswärtigen Mittagsverpflegung enthält. Dieses Seminar erklärt die einzelnen Anspruchsvoraussetzungen für die jeweiligen Mehrbedarfe, sensibilisiert für Detailfragen und gibt Tipps und Tricks für die tägliche Praxis. 

Online-Seminar: 8.3.2023

Seminarzeit: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Seminarleiter: Christopher Rein

Kosten pro Teilnehmer*in:  179,00 €

Kaum ein Rechtsgebiet ist so dem ständigen Wandel unterlegen wie das Sozialrecht. Insbesondere im Bereich der existenzsichernden Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII greift der Gesetzgeber immer wieder gerne ein. Aber auch die Rechtsprechung und das BMAS bleiben nicht untätig: ständig ergehen neue Urteile, oftmals mit Grundsatzrelevanz, sowie spezielle Handlungsanweisung und "Interpretationshilfen". Der Überblick kann hierbei leicht verloren gehen. Dieses Seminar sorgt dafür, dass Sie topaktuell im Stoff stehen und bei aktuellen Problemen mitdiskutieren sowie die Rechtslage richtig einschätzen können. Dieses Seminar ist von der Praxis für die Praktiker gemacht und für alle aus dem Arbeitsbereich der existenzsichernden Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII unerlässlich.

Online-Seminar: 26.6.2023

Seminarzeit: 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

weitere Termine: 

  • 18.12.2023 - Seminarzeit 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr 

Seminarleiter: Christopher Rein

Kosten pro Teilnehmer*in:  179,00 €

Bereits zum 01.01.2020 wurde die vollstationäre Betreuung in der Eingliederungshilfe durch die Betreuung in einer besonderen Wohnform ersetzt. Diese Reform hat gravierende Änderungen sowohl im SGB II und SGB XII als auch im bisherigen Recht der Eingliederungshilfe mit sich gebracht. Dieses Seminar klärt die wichtigsten Fragen der Praxis zum Thema besondere Wohnformen.

Online-Seminar: 31.3.2023 

Seminarzeit: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

weitere Termine: 13.12.2023 (13:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

Seminarleiter: Christopher Rein

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Mitunter sind in der Praxis des Existenzsicherungsrechts die zugebilligten Regelsätze nicht ausreichend. Ob aufgrund nicht rezeptpflichtiger Medikamente, erhöhter Fahrtkostenbedarf oder weitere regelbedarfsrelevante Positionen- die Möglichkeiten sind vielfältig. Genauso vielfältig sind die Fallstricke, die bei einer abweichenden Regelsatzfestsetzung lauern: Wann ist sie überhaupt möglich?, und an welche Höhe ist konkret anzuknüpfen? 

Online-Seminar: 6.3.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Seminarleiter: Christopher Rein

Kosten pro Teilnehmer*in:  149,00 €

Neue Waschmaschine, neuer Kühlschrank, die Bekleidung muss erneuert werden und die orthopädischen Schuhe sind auch defekt! Der Anwendungsbereich des § 31 SGB XII ist vielfältig, die Probleme in der Praxis leider auch. Darf auf gebrauchte Ware verwiesen werden, wo ist der Unterschied zwischen Ersatz- und Erstausstattung und wie funktioniert das mit der Pauschalierung genau? Antworten auf diese und andere Praxisfragen liefert das vorliegende Seminar, damit Sie mit dem richtigen Rüstzeug für die tägliche Arbeit ausgerüstet sind. 

Online-Seminar: 27.3.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Seminarleiter: Christopher Rein

Kosten pro Teilnehmer*in:  149,00 €

Online-Seminare zum SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX birgt für Leistungsberechtigte, Eingliederungshilfeträger und Leistungsanbieter große Chancen, ist aber auch mit Unsicherheit behaftet.
Dieses Seminar gibt einen Überblick über die Neuregelungen und soll sowohl Einsteigern als auch „alten Hasen“ und weiteren Interessierten den Einstieg in die Materie erleichtern sowie wichtige Grundkenntnisse vermitteln.
 

Der Online-Seminarkurs findet in mehreren Teilen statt. 

Kurs Oktober 2023: 9.10.2023, 11.10.2023, 16.10.2023, 18.10.2023 – wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus,

Seminarzeit jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Seminarleiter: Christopher Rein

Kosten pro Teilnehmer*in:  349,00 €

Der Gesetzgeber hat auch nach der Reform des Reha- und Teilhaberechts am gegliederten System der sieben Reha-Träger festgehalten. Zur besseren Koordinierung hat er das Teilhabeplanverfahren und das Splitting nach § 15 eingeführt und die Erstattungsregelungen verschärft. Darüber hinaus hat er, insbesondere auch für die Eingliederungshilfe, die Beratungs- und Unterstützungspflichten deutlich ausgeweitet. Dies bedeutet für alle Reha-Träger, dass sie nunmehr nicht nur ihr eigenes materielles Reha- und Teilhaberecht anwenden und kennen müssen, sondern, neben dem neuen Verfahrensrecht, auch über die besonderen Leistungsregelungen der anderen Reha-Träger beraten und diese auch anwenden müssen, sofern sie im Rahmen des § 14 SGB IX zuständig werden. Dies erfordert eine vertiefte Beschäftigung mit den SGB III, V, VI, VII, VIII, IX Teil 2, XIV.

Online-Seminar: 11.5.2023

Seminarzeit: 9:00 - 15:00 Uhr

Seminarleiterin: Edith Sonntag

Kosten pro Teilnehmer*in: 199,00 €

Die Abgrenzung der Zuständigkeiten unter den Reha-Trägern und die Weiterleitung von Anträgen nach §§ 14, 15 SGB IX gehört zu einem der wichtigsten Bereiche des allgemeinen Reha-Rechts und führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten; in vielen Fällen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Der „Gegenpol“ des Zuständigkeitsrechts und der Antragsweiterleitungen bildet das Kostenerstattungsrecht, das für Reha-Träger untereinander in § 16 SGB IX neu aufgestellt wurde. Die dort etablierten Kostenerstattungsfälle sollen in dem Online-Seminar erörtert und anhand praktischer Übungen vertieft werden. Darüber hinaus wird auf die allgemeinen Kostenerstattungsbestimmungen der §§ 102 ff SGB X eingegangen soweit sie im Kontext zum Seminarschwerpunkt stehen. Ergänzend erhalten Sie bei Anmeldung ein umfassendes Skript zum Ausdrucken und Nacharbeiten.

Online-Seminar: 27.9.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 179,00 €

Leistungen der Eingliederungshilfen (EGH) überschneiden sich vielfach mit angrenzenden Rechtsbereichen. Für die Praxis stellt sind stets die Frage, ob es vorrangige, sich überschneidende oder zusammengefasste Leistungen (Komplexleistungen) gibt. Die Vielzahl der im Umfeld der EGH zu beachtenden Rechtsbereiche hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Zuständigkeit der unterschiedlichen Leistungsträger und auf die rechtmäßige Bearbeitung der Fälle. Für Leistungsberechtigte hängt davon entscheidend der Umfang einzusetzenden Einkommens und Vermögens ab.
Die Kenntnis der Schnittstellen gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der EGH, der existenzsichernden Leistungen nach SGB XII und SGB II, im Pflegerecht sowie anderer Hilfen in besonderen Lebenslagen der Sozialhilfe.
In dem Seminar werden alle relevanten Konkurrenzbereiche zur EGH umfassend besprochen und erläutert.
 

Online-Seminar in 3 Teilen: Teil 1 und Teil 2 verfügbar in der Zeit vom 3.4. - 24.4.2023

Seminarzeit: Teil 1 ab 9:00 Uhr - ca. 12:30 Uhr, Teil 2 ab 9:00 Uhr - ca. 11:30 Uhr

Konferenztermin, Teil 3: 25.4.2023 - 10:00 Uhr - ca. 12:00 Uhr 

weitere Termine:

  • Teil 1 und Teil 2: verfügbar vom 21.8.2023 - 11.9.2023; Teil 3 – Konferenztermin: 12.9.2023

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 279,00 €

Wer in der Eingliederungshilfe tätig ist, kennt die Probleme: Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen und Unmut bei der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Sei es, dass Anträge unbegründet weitergeleitet, Leistungen verweigert oder die Mitwirkung  im Teilhabeplanverfahren verweigert oder verzögert wird. Von fachlich professioneller Zusammenarbeit im Interesse der Leistungsberechtigten kann oft nicht die Rede sein. TeachConsult hat versucht, typische Fallgestaltungen, die Ausdruck einer „schwierigen Beziehung“ sind, auszuwerten und will in diesem Seminar Lösungen anbieten. Dabei geht es nicht um “KK-Bashing“, sondern auch um Wege zu besserem Miteinander zu finden. Gerne können Sie praktische Fälle in anonymisierter Form zur Seminargestaltung schicken an: aW5mb0B0ZWFjaGNvbi5kZQ== 

Online-Seminar: 15.3.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr

Weitere Termine:

  • 15.11.2023

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung von Menschen mit Behinderung sind die obersten Gebote im gesamten Teilhaberecht und besonders in der Eingliederungshilfe. Wie könnte dieser Grundsatz besser verwirklicht werden als den Leistungsberechtigten  die Möglichkeit einzuräumen, die für sie passenden Leistungen selbst zu organisieren und dafür eigenbestimmt die notwendigen Mittel einzusetzen. Dafür sieht das Teilhaberecht schon seit langem das Persönliche Budget vor. Neu hinzu gekommen ist durch das BTHG eine weitere wichtige Komponente: die pauschalierten Geldleistungen nach § 116 Abs. 1 SGB IX. In dem Seminar werden umfassend alle gesetzlichen Voraussetzungen für das Persönliche Budget und die Pauschalleistungen mit hohem Praxisbezug dargestellt; insbesondere die Regelungen über vorrangige Leistungspflichten anderer Leistungsträger.

Online-Seminar: 21.3.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

weitere Termine:

  • 6.11.2023

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 259,00 €

Die Beurteilung der Frage, ob ein/e ausländische/r Antragsteller*in Leistungen der Eingliederungshilfe erhält, ist unter anderem mit der Erfüllung aufenthaltsrechtlicher Voraussetzungen verknüpft. In diesem Kompaktseminar werden die vorhandenen Rechtskompetenzen der Teilnehmer*innen im Umgang mit ausländischen Personen gestärkt und um praxisrelevante ausländerrechtliche Kenntnisse ergänzt.

Online-Seminar: 24.4.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

weitere Termine: 7.7.2023, 10.11.2023 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr)

Seminarleiterin: Rodopi Panidou

Kosten pro Teilnehmer*in:  179,00 €

Die wichtigen Regelungen des Gesamt - und Teilhabeplanverfahrens sind Gegenstand des Seminars, alle Verfahrensschritte werden erörtert (insbesondere die ICF-basierten Teilhabeeinschränkungen und die dafür entwickelten Bedarfsermittlungsinstrumente). Ebenso werden die Zuständigkeiten der leistenden Reha-Träger und die Einbeziehung anderer Stellen in das Gesamt- und Teilhabeplanverfahren vorgetragen. TeachConsult hat für die Praxis ein umfangreiches Paket an Mustervordrucken und Bescheiden zu den einzelnen Verfahrensschritten erarbeitet, die anhand der jeweiligen Rechtsnormen vorgestellt werden. 

Online-Seminar: verfügbar in der Zeit vom 24.4. - 30.5.2023 (Sie nehmen an einem Tag teil)

Seminarzeit: jeweils ab 9:00 Uhr - 12:10 Uhr

Konferenztermin: 31.5.2023 - 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

weitere Termine: 

  • verfügbar in der Zeit vom 16.10. - 9.11.2023 (jeweils ab 9:00 Uhr - 12:10 Uhr), Konferenztermin: 10.11.2023 (10:00 Uhr bis 12:00 Uhr)

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 199,00 €

Psychische Erkrankungen nehmen in unserer Gesellschaft einen immer größer werdenden Raum ein, doch was ist eine psychische Erkrankung und wie manifestiert sie sich? Was unterscheidet eine Depression von einer Schizophrenie und inwieweit sind diese Unterschiede im Rahmen der Bedarfsermittlung in der Betrachtung der Lebenswelt der Betroffenen zu berücksichtigen? Dieses Seminar soll den Fachkräften in  der Hilfeplanung einen grundsätzlichen Überblick über psychiatrische Erkrankungen vermitteln um deren Auswirkungen kennen zu lernen und Ihnen ein Verständnis über die emotionale Gefühlswelt der Betroffenen zu geben. Im Zuge der Hilfeplanung wird es immer wieder zu Konflikten zwischen Betroffenen und Leistungserbringern kommen können, wenn die wesentlichen Aspekte der verschiedenen psychiatrischen Krankheitsbilder in der Planung nicht berücksichtigt werden, was letztendlich zu einem Mehraufwand an Kosten, Zeit und Nerven für alle Beteiligten führt. Hierbei leiden die betroffenen leistungsberechtigten Personen stets am meisten.

Dieses Seminar richtet sowohl an alle Fachkräfte der sozialen Arbeit wie auch in der verwaltungsrechtlichen Bearbeitung, Mitarbeitende bei Leistungserbringern sowie Betreuer und Betreuerinnen.

Online-Seminar: 26.6.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr

weitere Termine: 

  • 5.7.2023 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr)
  • 4.9.2023 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr)
  • 23.10.2023 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr)

Seminarteilung: Marcel Luhn

Kosten pro Teilnehmer*in: 259 €

 

In ihrer Verantwortung als Fachkräfte der Eingliederungshilfe haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialen Berufe die besondere Aufgabe,  die Menschen mit Beeinträchtigungen in alle Verfahrensschritte der Gesamt- und Teilhabeplanung einzubeziehen, sie zu beraten, mit ihnen gemeinsam Ziele zu erarbeiten und sie in der Durchführung der Hilfe zu begleiten. Das Seminar vermittelt neben den rechtlichen Grundlagen anhand von praktischen Beispielen (auch der Seminarteilnehmerinnen und –teilnehmer) die Umsetzung im Zusammenspiel der sozialen Berufe mit der Verwaltung, den Leistungsanbietern und zu beteiligenden Leistungs- und Rehaträgern.

Online-Seminar: Termin in Planung

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr

Seminarleiter: Mike Leibner

Kosten pro Teilnehmer*in: 179,00 €

B.E.Ni 3.0 ist in Niedersachsen das nach § 118 SGB IX vorgeschriebene Bedarfermittlungsinstrument für Leistungen der Eingliederungshilfe und muss seit dem 01.08.2021 verbindlich angewandt werden. In Erweiterung der vorangegangenen Version B.E.Ni 2.0 wird jetzt neben einer dreistufigen Zielplanung auch eine erweiterte Maßnahmeplanung der Leistungsanbieter sowie deren einheitliche Berichterstattung gefordert. Das Seminar vermittelt neben den rechtlichen Grundlagen der Bedarfsermittlung und –feststellung (u.a.  auch ICF, Zielsystematik) anhand von praktischen Beispielen die Umsetzung des B.E.Ni 3.0 im Zusammenspiel der Verwaltung und den sozialen Berufen sowie den beteiligten Diensten. Dieses auch anhand der konkreten Erstellung der notwendigen Dokumentation (B.E.Ni-Bögen).

Online-Seminar: Termin in Planung

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Seminarleiter: Mike Leibner

Kosten pro Teilnehmer*in: 199,00 €

Kinder und Jugendliche bilden eine große Anzahl von Menschen mit Behinderungen und bedürfen einer ganz besonderen Aufmerksamkeit bei Leistungen der Eingliederungshilfe. Sowohl bei der Feststellung der Teilhabeeinschränkungen und – bedarfe nach ICF/CY wie im Leistungsrecht gelten Besonderheiten gegenüber der Erwachsenenhilfe. Gleiches gilt im Vergütungsrecht wo Sonderregelungen gegenüber den  Grundsätzen der neuen Eingliederungshilfe darin bestehen, dass weitgehend  pauschale Vergütungen gezahlt werden. Schließlich sind bei Minderjährigen auch bei der Heranziehung zu Eigenbeiträgen und beim Einkommenseinsatz zu beachten. Das Seminar ist insbesondere auch für die Leistungsträger geeignet, die nach Landesrecht nur für Minderjährige sachlich zuständig sind. 
 

Online-Seminar: 17.4.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr

weitere Termine:

  • 15.1.2024

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 199,00 €

Im Seminar wird das Verfahren der SGB VIII-Eingliederungshilfe nach § 7 Abs. 2 SGB IX, welches sich zwingend an den Verfahrensvorschriften der §§ 9-24 SGB IX zu richten hat, vorgestellt. Insbesondere § 14 und § 15 SGB IX sind komplexe Zuständigkeitsvorschriften, mit denen der EGH-Sachbearbeiter der Jugendhilfe intensiv arbeiten muss, um nicht der Zuständigkeitsfiktion mit ggf. anschließendem Ausschluss von Kostenerstattungsansprüchen zu unterfallen. Auch die Aufgaben, Ziele und der Personenkreis der EGH für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche richtet sich nach § 35a Abs. 3 SGB VIII auch nach den Vorschriften des SGB IX. Dies bedeutet für die Jugendhilfeträger, dass die für sie relevanten 4 Leistungsgruppen sich nicht mehr nach dem SGB XII, sondern nach den §§ 109-116 SGB IX richten.

Online-Seminar: 11.10.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr - 14:00 Uhr

Seminarleiterin: Edith Sonntag

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00

Nach langen Jahren ist endlich Land in Sicht! 
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG – hat der Gesetzgeber die ersten Schritte zur  sogenannten „großen Lösung“ in die Wege geleitet. Die bisherige Trennung der Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche  nach der Art ihrer Behinderung in den Bereich des SGB VIII oder SGB IX nähert sich ihrem Ende. In Zukunft werden alle jungen Menschen mit Behinderungen in das SGB VIII überführt und erhalten Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe vom Jugendamt. Der Umstellungsprozess vollzieht sich allerdings in zeitlich gestaffelten Etappen und setzt eine Reihe von Umstellungsarbeiten bei den jetzt noch zuständigen Trägern der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und den übernehmenden Jugendämtern voraus. Dazu gehören außer den rechtlich-systemischen Umstellungen verwaltungsinterne organisatorische Vorbereitungen, die künftige Personalausstattung und das Aufgabenprofil der zuständigen sozialpädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen  sowie die Neuorganisation von Fachbereichen und Sachgebieten. Weil der Gesetzgeber die Umstellungen offenbar selbst als eine „Fahrt durch schweres Wasser“ ansieht, sollen dazu nach § 10b SGB VIII eigens „Verfahrenslotsen“ bestellt werden. Sie sollen Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte und die Ämter beraten und beim Systemwechsel unterstützend begleiten.
Das Seminar hat grundlegende Bedeutung für alle derzeit in der Eingliederungshilfe nach SGB IX und SGB VIII beteiligte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen!
 

Online-Seminar: verfügbar vom 1.3. - 18.4.2023 (Sie nehmen an einem Tag teil)

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:35 Uhr

Konferenztermin: 18.4.2023 - 14:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr

weitere Termine: 

  • verfügbar vom 14.8. - 14.9.2023 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:35 Uhr), Konferenztermin: 14.9.2023 (14:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr)

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 199,00 €

Die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein zentraler Bestandteil der Eingliederungshilfe. Sie bietet Menschen mit Behinderung mehr als eine Tagesstruktur; sie ist Ressource für den Selbstwert und die Selbstwirksamkeit. Die Teilnehmer*innen dieses Seminars erhalten Informationen über die Zusammenhänge der Teilhabe am Arbeitsleben im ganzheitlichen Kontext der Eingliederungshilfe. Es werden die Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben vorgestellt. Darüber hinaus bietet das Seminar einen Überblick über die wichtigsten Regelungen für die WfbM, anderen Leistungsanbieter sowie die Budgets für Arbeit und Ausbildung.

Online-Seminar: 24.4.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

weitere Termine: 25.9.2023

Seminarleiter: Christian Pfauter

Kosten pro Teilnehmer*in:  169,00 €

 

Die Budgets für Arbeit und dem Budget für Ausbildung sind zwei neue Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben geschaffen worden. Das Seminar gibt einen strukturellen Überblick über die allgemeinen Grundlagen und die Besonderheiten dieser beiden Budgets - einschließlich der neuen Änderung für das Budget für Ausbildung in 2022. 

Insbesondere Herausforderungen und Möglichkeiten bei der Akquise von ArbeitgeberInnen, Best-Practice Beispiele und die Einordnung der Integrationsfachdienste sind Bestandteil dieses praxisnahen Seminars.

Das Seminar richtet sich sowohl an erfahrene als auch „neue“ Fachkräfte im Themenbereich der Eingliederungshilfe.

Online-Seminar: 8.5.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

weitere Termine: 9.10.2023

Seminarleiter*in: Christian Pfauter

Kosten pro Teilnehmer*in:  169,00 €

Die Umstellung der bisherigen Vergütungsstrukturen nach §§ 75, 76 SGB XII mit Grund- und Maßnahmepauschale und Investitionsbeträgen auf die personenzentrierten Fachleistungen der Eingliederungshilfe und der kostenrechtlichen Trennung zu den existenzsichernden Leistungen erfordert ein grundsätzliches Umdenken für alle Beteiligten. In dem Seminar werden die Verschiebungen und Zuordnung der einzelnen Kostenfaktoren, die Kalkulationsgrundlagen sowie die wesentlichen Inhalte der neuen Fachleistungsverträge dargestellt.

Online-Seminar: 25.4.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr

Das Online-Seminar findet im November 2023 an 2 Tagen statt (Sie melden sich einmal an und nehmen an allen Tagen teil):

  • 21. und 22.11.2023, Seminarzeit jeweils 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Seminarleiter: Jörg Rabe

Kosten pro Teilnehmer*in:  219,00 €

Der neue Behindertenbegriff der Eingliederungshilfe eröffnet vielfach Personen einen Zugang ins Teilhaberecht, die bei gleichzeitiger Pflegebedürftigkeit Ansprüche nach dem SGB IX wie auch aus dem Pflegerecht nach SGB XI und SGB XII haben. Die Abgrenzung der Systeme ist bereits durch die Pflegerechtsreform schwieriger geworden, wird aber durch das BTHG und das Inkrafttreten der neuen Eingliederungshilfe nochmals verschärft. In dem Seminar werden die notwendigen Kenntnisse des Pflegerechts vermittelt, die für das Zusammenspiel mit der Eingliederungshilfe unerlässlich sind. TeachConsult hat zur Abgrenzung der Systeme erstmals ein eigenes Prüfverfahren entwickelt, das in dem Seminar vorgestellt wird. Die Kenntnis der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen gehört zum unabdingbaren Rüstzeug aller Mitarbeiter/innen der an der Umsetzung des neuen Rechts beteiligten Stellen. Ergänzend erhalten Sie bei Anmeldung ein umfassendes Skript zum Ausdrucken und Nacharbeiten.

Online-Seminar: verfügbar in der Zeit vom 27.3. - 23.4.2023 (Sie nehmen an einem Tag teil)

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr

Konferenztermin: 24.4.2023 - 10:00 Uhr - ca. 12:00 Uhr

weitere Termine: 

verfügbar vom 9.10. - 9.11.2023 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr), Konferenztermin: 9.11.2023 (Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr)

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 199,00 €

Vom Integrationshelfer bis hin zum Masterstudium – die neuen Regelungen zur Teilhabe an Bildung nach den §§ 112 und 75 SGB IX halten ein großes und vielfältiges Leistungsspektrum für Kinder und Jugendliche wie auch für erwachsene Menschen mit Behinderungen bereit. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die speziellen Voraussetzungen erarbeiten, den Leistungsumfang konkretisieren, mögliche Kostenbeteiligungen betrachten und Abgrenzungen zu anderen Trägern vornehmen. Sichern Sie sich Ihren Platz für die Veranstaltung und erfahren Sie, ob die bisherigen Problemlagen nun der Vergangenheit angehören. 

Online-Seminar: verfügbar 29.5. bis 21.6.2023 (Sie nehmen an einem Tag teil)

Seminarzeit: 9:00 Uhr - 11:30 Uhr

Konferenztermin: 21.6.2023, 15:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr

weitere Termine:

  • Teil 1: verfügbar 1. bis 22.11.2023 (Sie nehmen an einem Tag teil) - 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr

         Teil 2 (Konferenztermin): 22.11.2023 - 15:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr

Seminarleiterin: Jessica Hoffmann

Kosten pro Teilnehmer*in: 179,00 €

 

 

Die Soziale Teilhabe ist wahrhaftig das Herzstück der neuen Eingliederungshilfe. Sie ist die Teilhabegruppe mit der größten Bandbreite und sorgt dafür, dass die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung tatsächlich gelebt und umgesetzt wird. In dem Seminar werden im Detail alle zur Sozialen Teilhabe gehörenden Leistungsgruppen besprochen und anhand der Rechtsgrundlagen und praktischer Fälle anschaulich dargestellt. Vertiefte Kenntnisse der Sozialen Teilhabe gehört zum unabdingbaren Handwerkszeug aller Fachkräfte in der Eingliederungshilfe und den Beratungstellen bei Behörden und freien Trägern einschließlich der EUTB. Das Seminar wurde neu aufgesetzt und wird  wegen des Umfanges der Inhalte jetzt an zwei hintereinander folgenden Tagen durchgeführt.

Online-Seminar in 2 Teilen: 25. und 26. 9. 2023

Seminarzeit: jeweils von 9:00 Uhr - ca. 14:00 Uhr

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 249,00 €

Im Rahmen der Sozialen Teilhabe nach §§ 113 ff SGB IX sind  Mobilitätshilfen, insbesondere bei der Beschaffung und Unterhaltung von Kraftfahrzeugen ein wesentlicher Bestandteil der neuen Eingliederungshilfe. In dem Online-Seminar werden alle Bestimmungen zu behindertengeeigneten Beförderungsdiensten und der Kfz-Hilfe dargestellt. Dabei werden auch die Abweichungen zur Kfz-Hilfeverordnung nach § 114 SGB IX besprochen. Ein weiterer Aspekt des Online-Seminars befasst sich mit der bisherigen Rechtsprechung des BSG zur Mobilitätshilfe und möglichen Abweichungen durch die neue Gesetzgebung. Ergänzend erhalten Sie bei Anmeldung ein umfassendes Skript zum Ausdrucken und Nacharbeiten.

Online-Seminar: verfügbar in der Zeit vom 1.2.- 2.3.2023 (Sie nehmen an einem Tag teil)

Seminarzeit: jeweils 8:30 Uhr - 10:00 Uhr

Konferenztermin: 3.3.2023 - 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

weiter Termine: 

  • verfügbar in der Zeit vom 2.10. - 7.11.2023 (jeweils 11:00 Uhr - 12:30 Uhr), Konferenztermin: 7.11.2023 - 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 169,00 €

In der Eingliederungshilfe ist die Prüfung des Einkommens für einen etwaigen Eigenbeitrag nicht zu unterschätzen Hier hat mit blick auf den Einkommenseinsatz im SGB XII ein wesentlicher Paradigmenwechsel stattgefunden: die Ermittlung des Einkommens nach dem Einkommenssteuergesetz. Dieses Seminar bietet einen Überblick über die Einkommenssteuerarten und die für den Eigenbeitrag maßgebenden Berechnungsgrößen. Auf dieser Grundlage kann ermittelt werden, wessen Einkommen in welcher Höhe berücksichtigt wird. Darüber hinaus stellt dieses Seminar die grundsätzlichen Regelungen zu den privilegierten  Leistungen, dem  Kostenbeitrag nach § 142 SGB IX und der Ausgleichsberechnung gegenüber den existenzsichernden Leistungen nach §§ 27c, 27b SGB XII vor. TeachConsult hat ein Berechnungsformular und ein alle Varianten berücksichtigendes Antragsformular zur EGH erstellt, die in dem Seminar vorgestellt werden. 
 

Online-Seminar: verfügbar 27.02. – 29.03.2023 (Sie nehmen an einem Tag teil)

Seminarzeit: jeweils ab 9:00 Uhr - 11:40 Uhr

Konferenztermin: 30.3.2023 ab 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

weitere Termine:

Teil 1: verfügbar vom 21.8. – 10.9.2023 (Seminarzeit Teil 1: 9:00 Uhr – 11:40 Uhr),
Teil 2 – Konferenztermin: 11.9.2023 (Seminarzeit Teil 2: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr)

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 159,00 €

Der Vermögenseinsatz in der EGH entspricht scheinbar genau den bisherigen Regelungen im Sozialhilferecht. Aber wie so oft kann der Schein trügerisch sein: Abgesehen von dem mit derzeit fast 60.000 € offensichtlich gegenüber dem SGB XII abweichenden Freibetrag, gibt es keine Einsatzgemeinschaft mehr bei volljährigen Personen mit Partnern. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Umstand zu widmen, dass bei der Zuordnung zu Einkommen oder Vermögen nicht mehr die „Zuflusstheorie“ funktioniert. Was sich insbesondere bei der Einordnung von Erbschaften auswirkt. Ferner ist zu überlegen, ob bei atypischen Vermögenspositionen die gleichen Regelungen gelten wie im bisherigen Recht. Dazu sind die Härtefallregeln und die Möglichkeit der darlehensweise Hilfegewährung zu bewerten.

Online-Seminar: verfügbar in der Zeit vom 27.2. - 30.3.2023 (Sie nehmen an einem Tag teil)

Seminarzeit: 10:00 Uhr - 11:15

Konferenztermin: 30.3.2023 (14:00 Uhr - 16:00)

weitere Termine

  • verfügbar in der Zeit vom 21.8. - 11.9.2023, Konferenztermin: 11.9.2023 (14:00 Uhr - 16:00 Uhr)

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 159,00 €

Beim Einsatz von Einkommen in der Eingliederungshilfe stellen sich häufig Fragen zur häuslichen Ersparnis nach § 142 SGB IX. Es geht um das Verhältnis dieser Bestimmung zu den privilegierten Leistungen nach § 138 Abs. 1 SGB IX, die Berechnung der häuslichen Ersparnis und die Anwendung der Regelung auf verschiedene Personenkreise (Minderjährige, „Schulverlängerer“ und Erwachsene in besonderen Bildungseinrichtungen). Gleichzeitig ist ein Kostenausgleich nach §§ 27c, 27b SGB XII zwischen den existenzsichernden Leistungen und der Eingliederungshilfe und eine Anrechnung der häuslichen Ersparnis bzw. des Brutto- Netto-Ausgleiches nach § 142 Abs. 2 SGB IX vorzunehmen. 

Online-Seminar: 6. - 30.3.2023 (Sie nehmen an einem Tag teil)

Seminarzeit: jeweils ab 09:00 Uhr bis ca. 11:40 Uhr

Konferenztermin: 31.3.2023 - 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

weitere Termine

  • 9.10. - 6.11.2023 (Sie nehmen an einem Tag teil), Konferenztermin: 7.11.2023 - 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 179,00 €

Online-Seminare zum SGB XII
Hilfe zur Pflege und weitere Themen des SGB XII

Oftmals gibt es in der Praxis Situationen, in denen nicht alle Leistungsvoraussetzungen sofort bejaht werden können: sei es, dass Streit über die örtliche Zuständigkeit besteht, sei es, dass der Leistungssachverhalt (noch) nicht vollständig ermittelt werden konnte oder von zukünftigen Ereignissen abhängt. Dennoch müssen Leistungsberechtigte auch in diesen Situationen ihre Miete bezahlen und den Kühlschrank voll bekommen. Eine Leistungsgewährung ist also als Ausformung des Sozialstaatsprinzips unumgänglich. Um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Leistungsberechtigten und der Verwaltung zu schaffen, sieht das Gesetz zahlreiche Rechtsgrundlagen zur Erbringung vorläufiger Leistungen vor. Genannt seien an dieser Stelle nur § 44a SGB XII sowie §§ 42, 43 SGB I. Dieses Seminar verschafft einen zentralen Überblick über die einschlägigen Normen und stellt ihre Anwendungsvoraussetzungen sowie Tipps und Tricks zum Umgang mit ihnen vor.

2-tägiges Online-Seminar: 5. und 7.6.2023

Seminarzeit: jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr (wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus)

weitere Termine: 

  • 4. und 6.12.2023 - Seminarzeit jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr (wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus)

Seminarleiter: Christopher Rein

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Behandelt werden die für das Leistungserbringungsrecht und die Gewährung von Hilfe zur Pflege relevanten gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen zum Pflegesatz bzw. zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil einschließlich der Ausbildungskosten, zu den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung sowie zum Investitionsbetrag vollstationärer Pflegeeinrichtungen.

Online-Seminar: 17.10.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr

Seminarleiter: Jörg Rabe

Kosten pro Teilnehmer*in:  219,00 €

„Bin ich für diesen Fall zuständig?“, das ist stets die erste und wichtigste Frage in der Sachbearbeitung. In der Tat ist das Zuständigkeitsrecht elementar für alle weiteren Verfahrensschritte, hängt davon doch die Kostenträgerschaft und die fachlich ordnungsgemäße Erledigung der Arbeit ab. Nun sind die Zuständigkeitsregelungen im Sozialrecht alles andere als einfach. Aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen und systemübergreifender Sonderbestimmungen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten  unter den beteiligten Sozialleistungsträgern. Das Spiegelbild der Zuständigkeitsrechts ist die Kostenerstattung, die in diesem Seminar ebenfalls behandelt wird.
 

Online-Seminar: verfügbar vom 14.8. - 13.9.2023 (Sie nehmen an einem Tag teil)

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis ca. 13:30 Uhr

Konferenztermin: 13.9.2023 - 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 199,00 €

Ist der Bedarf der Leistungsberechtigten geklärt, so bleibt die Frage offen, inwiefern er von ihnen gedeckt werden kann. Grundlegende Möglichkeit der Bedarfsdeckung ist der Einsatz von Einkommen und Vermögen nach den §§ 82 ff. SGB XII sowie § 90 SGB XII. Dabei stellen sich zahlreiche Fragen, beginnend damit, welche Position wann was ist: wann ist z.B. eine Erbschaft Einkommen, wann Vermögen? Auch ist fraglich, wie damit umzugehen ist, wenn Leistungsberechtigte in gemischten Einsatzgemeinschaften SGB II/XII leben. Im Bereich des Vermögenseinsatzes beginnen die Probleme schon bei der Zuordnung der Vermögensgegenstände: wem gehört eigentlich der Oldtimer in der Garage? Diese und weitere praxisrelevante Einzelfragen werden in diesem Basisseminar geklärt.

Online-Seminar: 22. und 24.5.2023

Seminarzeit: jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr (wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus)

weitere Termine: 

  • 27. und 29.11.2023 - Seminarzeit jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr (wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus)

Seminarleiter: Christopher Rein

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Der Tod eines Angehörigen verbunden mit finanziellen und behördlichen Angelegenheiten betrifft immer Menschen, die sich gerade in einer extremen Ausnahmesituation ihres Lebens befinden. Mit besonderer Rücksicht auf diese Situation muss die Verwaltung rechtlich schwierige Fragen sensibel und oft auch noch unter Zeitdruck entscheiden. In dem Seminar sollen die rechtlichen Hintergründe des Bestattungsrechts und des Kostenrechts einschließlich der Zuständigkeit dargestellt werden.

Online-Seminar: verfügbar vom 2.5. - 31.5.2023 (Sie nehmen an einem Tag teil)

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 13:50 Uhr

Konferenztermin: 31.5.2023 - 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

weitere Termine: 

  • verfügbar vom 14.8. - 12.9.2023 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 13:50 Uhr), Konferenztermin: 13.9.2023 - 10:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 199,00 €

Das Verwaltungshandeln der Praxis ist stets an den durch die Rechtsprechung gezogenen Leitplanken auszurichten und bedarf nach Klärung grundsätzlicher Fragen immer wieder einer Neuausrichtung. Grundlegende Bedeutung für die tägliche Arbeit in der Sozialhilfe und den angrenzenden Rechtsbereichen hat daher die Kenntnis der  Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Frau Jutta Siefert ist als Richterin beim BSG tätig und wird aus erster Hand wichtige Grundsatzentscheidungen des BSG zum Sozialhilferecht und zum Teilhaberecht für Menschen mit Behinderung darstellen.
 

Online-Seminar: Termin in Planung

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Seminarleiterin: Jutta Siefert, Richterin am BSG

Kosten pro Teilnehmer*in: 249,00 €

TeachConsult bietet erstmals ein Kompaktseminar zum gesamten Pflegerecht an. Für alle Mitarbeiter*innen im Pflegerecht oder der Eingliederungshilfe vermittelt dieses Seminar die gesamte Palette des Grundlagenwissens zum Recht der Pflegeversicherung in SGB XI, der Hilfe zur Pflege im SGB XII und der Einbeziehung des Pflegerechts in die Eingliederungshilfe. Gerade durch die vielfältigen Schnittstellen der Eingliederungshilfe zum Pflegerecht sind Kenntnisse in diesem Bereich für eine rechtssichere Umsetzung beider Rechtsbereiche zwingend erforderlich. Die Inhalte des Seminars sind sowohl für Neueinsteiger*innen im Pflegerecht und der Eingliederungshilfe sowie für „Langzeitaktivisten*innen“ von großem Interesse, um Neues zu erfahren oder Bisheriges wiederzubeleben.

Online-Seminar in 3 Teilen: Teil 1 und Teil 2 verfügbar in der Zeit vom 2.5. bis 31.5.2023 

Seminarzeit: Teil 1 ab 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr und Teil 2 ab 9:00 Uhr - ca. 13:00 Uhr

Konferenztermin, Teil 3: 1.6.2023 - 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

weitere Termine:

  • Teil 1 und Teil 2 verfügbar in der Zeit vom 7.8. bis 13.9.2023 (Seminarzeit: Teil 1 ab 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr und Teil 2 ab 9:00 Uhr - ca. 13:00 Uhr), Konferenztermin, Teil 3: 14.9.2023 - 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Seminarleiter: Walter Strohmeyer

Kosten pro Teilnehmer*in: 299,00 €

Dieses Seminar ist allen, die beratend, betreuend oder leistungsgewährend mit Ausländer*innen zusammen treffen, sehr zu empfehlen. Im Seminar werden die erforderlichen Kenntnisse der nationalen und europarechtlichen Vorschriften vermittelt, die bei Leistungen für Ausländer*innen nach dem SGB XII eine Rolle spielen. Insoweit werden die vorhandenen Rechtskompetenzen der Teilnehmer*innen im Umgang mit ausländischen Personen gestärkt und um praxisrelevante ausländerrechtliche Kenntnisse ergänzt.

Online-Seminar: 21.4.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr - 15:00 Uhr

weitere Termine: 25.8.2023, 24.11.2023

Seminarleiterin: Rodopi Panidou

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Sie ist, wenn richtig angewendet, ein gleichsam mächtiges wie unterschätztes Instrument: die sog. erweiterte Sozialhilfe nach § 19 Abs. 5 SGB XII. Sie erlaubt in gewissen Konstellationen die Erbringung von Sozialhilfeleistungen im Bruttoweg gegen Geltendmachung eines Aufwendungsersatzes.

Nur: was verbirgt sich hinter ihr genau- welche rechtlichen Anforderungen werden seitens der Gerichtsbarkeit gestellt, was muss beim Aufwendungsersatzbescheid beachtet werden? In welchem Verhältnis steht § 19 Abs. 5 SGB XII zu anderen Formen der vorläufigen Leistungserbringung, und was ist hinsichtlich der §§ 103, 104 SGB XII zu beachten?

Online-Seminar: 28.6.2023

Seminarzeit: 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

weitere Termine:

  • 11.12.2023 - Seminarzeit: 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr 

Seminarleiter: Christopher Rein

Kosten pro Teilnehmer*in:  149,00 €

Online-Seminare zum SGB II
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zum 1.1.2023 sind die Regelungen zum neuen Bürgergeld weit überwiegend in Kraft getreten. Zum 1.7.2023 werden noch einige weitere leistungsrechtliche Regelungen in Kraft treten. In diesem Seminar werden die leistungsrechtlichen Änderungen durch das 12. SGB II-Änderungsgesetz mit einem Inkrafttreten ab Juli 2023 thematisiert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den umfassenden Neuregelungen zur Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11ff SGB II. Mit vielen praktischen Beispielen sollen den Praktikern*innen in den Jobcentern die Auswirkungen dieser im Juli 2023 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen auf ihre tägliche Arbeit vertiefend und praxisbezogen erläutert werden. Auch sollen andere im Januar 2023 in Kraft getretene leistungsrechtliche Änderungen insbesondere die Regelungen zu den Karenzzeiten beim Vermögen und den Kosten der Unterkunft thematisiert werden.
Online-Seminar: 7.6.2023
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Lutz Wittler
Kosten pro Teilnehmer*in: 199 €

Zum 01.01.23 sind die Regelungen zum neuen Bürgergeld weit überwiegend in Kraft getreten. Zum 01.07.23 werden noch einige weitere leistungsrechtliche Regelungen in Kraft treten.
In diesem Seminar werden die leistungsrechtlichen Änderungen durch das 12. SGB II - Änderungsgesetz mit einem Inkrafttreten ab Juli 2023 thematisiert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den umfassenden Neuregelungen zur Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11ff SGB II. Mit vielen praktischen Beispielen sollen den Praktikern/innen in den Jobcentern die Auswirkungen dieser im Juli 2023 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen auf ihre tägliche Arbeit vertiefend und praxisbezogen vorbereitet werden.
Auch werden erste Erfahrungen der Mitarbeitenden in den Jobcentern mit den zum Januar 2023 in Kraft getretenen leistungsrechtlichen Änderungen ggf. unter Berücksichtigung erster Rechtsprechung besprochen.

Online-Seminar: 23.5.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Seminarleitung: Lutz Wittler

Kosten pro Teilnehmer*in: 159,00 €

Am  1. Januar 2023 ist das neue Bürgergeldgesetz - BüGG - in Kraft getreten. Damit soll der  Abschied von Hartz IV vollzogen werden; es  geht um „einen Sozialstaat auf der Höhe der Zeit – mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein würdevolles selbstbestimmtes Leben“, soweit die politische Ankündigung.
Was aber hat sich konkret geändert?  Zwar ist die gesetzliche Grundlage weiterhin das SGB II, jedoch sind beachtliche Systemveränderungen eingetreten, zu denen TeachConsult Sie mitnehmen möchte.
Wir bieten Ihnen im bewährten Dozententeam mit Sylvia Pfeiffer und Walter Strohmeyer eine Schulungsrunde zur Einführung in das neue Bürgergeld und die damit verbundenen Rechtsänderungen an. Wegen der großen Nachfrage haben wir mehrere Termine gesetzt, zu denen Sie sich anmelden können, um auch einen sicheren Seminarplatz zu erhalten. Die Schulungen finden im Dozententeam online statt. Auf besondere Anfrage können ggfs. Inhouse-Seminare aus dem Dozententeam von TeachConsult angeboten werden.
Hinweis: das Seminar befasst sich ausschließlich mit Änderungen im SGB II. Für Fachkräfte in der Sozialhilfe bietet TeachConsult ein eigenes Seminar mit dem Titel: "Auswirkungen des Bürgergeldgesetzes auf die Sozialhilfe nach dem SGB XII" an.
 
 

Online-Seminar: in Planung

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr - in Abhängigkeit von Fragestellungen

Seminarleiter*in: Dozententeam Walter Strohmeyer und Sylvia Pfeiffer

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

In diesem Seminar werden die leistungsrechtlichen Änderungen durch das 12. SGB II - Änderungsgesetz thematisiert. Mit vielen praktischen Beispielen sollen den Praktikern/innen in den Jobcentern die Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf ihre tägliche Arbeit vertiefend und praxisbezogen erläutert werden.
Da Mitarbeitende im Leistungsbereich eines Jobcenters auch in Grundzügen Kenntnisse über die Arbeit im Integrationsbereich haben sollten, soll abschließend noch ein kurzer Überblick über die Änderungen im Integrationsrecht durch das 12. SGB II-Änderungsgesetz erfolgen.

 

Online-Seminar: 8.2.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleiter: Lutz Wittler

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00

Die Einführung des Bürgergeldes hat sich als sehr dynamisch dargestellt. Im Vorfeld wurde Einiges angekündigt, was der Gesetzgeber im Bereich der Vermittlung am Ende doch schuldig blieb.
Insbesondere im Leistungsrecht aber, haben sich tatsächlich einige wesentliche Dinge getan. Ein Überblick über alle wesentlichen Änderungen wird in diesem Seminar kompakt und praxisnah vermittelt.
Das Seminar ist besonders für Jobcenter Mitarbeitende oder Beratende für das Bürgergeld geeignet.

Online-Seminar: 17.3.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Seminarleiterin: Rodopi Panidou

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Die Einführung des Bürgergeldes hat sich als sehr dynamisch dargestellt. Im Vorfeld wurde einige angekündigt, was der Gesetzgeber am Ende doch schuldig blieb. Insbesondere im Leistungsrecht aber, haben sich tatsächlich einige wesentliche Dinge getan. Ein Überblick hierüber wird in diesem Seminar kompakt und praxisnah vermittelt.
Das Seminar ist besonders für Leistungssachbearbeiter und Beratende zum Thema Bürgergeld geeignet.

Online-Seminar: 17.2.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr

Seminarleiterin: Rodopi Panidou

Kosten pro Teilnehmer*in:  179,00 €

 

 

Die Einführung des Bürgergeldes hat sich als sehr dynamisch dargestellt. Was von den bahnbrechenden Neuerungen und Ansätzen übrig blieb, wird in diesem Seminar kompakt und praxisnah vermittelt.

Das Seminar ist insbesondere für Mitarbeitende aus dem Bereich Markt und Integration geeignet.

Online-Seminar: 24.2.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr

Seminarleiterin: Rodopi Panidou

Kosten pro Teilnehmer*in:  179,00 €

 

Mit dem im Juni 2021 vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Teilhabestärkungsgesetz sollen die Jobcenter ab dem Jahr 2022 stärker als bisher in das Reha-Geschehen einbezogen und die Betreuung von Rehabilitand*innen verbessert werden. In den Jobcentern erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte künftig Zugang zu sozialintegrativen Leistungen neben einem Reha-Verfahren, um ihnen eine nachhaltige Eingliederung, aber auch den Zugang zu sozialer Teilhabe zu ermöglichen. Dazu gehören kommunale Leistungen wie die Schuldner- und Suchtberatung und das neue mit dem Teilhabechancengesetz geschaffene Instrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt. Damit sollen bestehende Ungleichbehandlungen abgeschafft werden. Die Möglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung im SGB II und SGB III werden ausgebaut und somit die Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt erhöht. Das Seminar beleuchtet die für die Arbeit der Jobcenter einschlägigen Inhalte des Gesetzes und ordnet diese in das bestehende Recht der Rehabilitation ein. 

Online-Seminar: Termin in Planung

Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr

Seminarleiter: Christian Schierhorn

Kosten pro Teilnehmer*in:  159,00 €

Im deutlich an den Anforderungen der praktischen Arbeit ausgerichteten Seminar wird ein komprimierter Einstieg in das Leistungsrecht des SGB II vermittelt. Das Online-Seminar ist damit für Mitarbeiter*innen im Jobcenter geeingnet, die ihr Wissen auffrischen wollen oder Neues hinzulernen möchten. Ebenso geeingnet ist dieses Seminar für beratend Tätige und Personen anderer Sozialleistungsbereiche, die mit der Schnittstellenproblematik zum SGB II beschäftigt sind. 

Der 3-tägige Online-Seminarkurs findet statt:

19. bis 21.9.2023

Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

weitere Kurstermine: 

  • 30.1. bis 1.2.2024 (Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
  • 9.9. bis 11.9.2024 (Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr)

Seminarleiterin: Daniela Knopf

Kosten pro Teilnehmer*in:  399,00 €

Die Leistungsgewährung im Bereich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung bewegt sich im Spannungsverhältnis zwischen dem elementaren Grundbedürfnis des Wohnens und angemessener Kostenübernahme des Grundsicherungsträgers. Ziel des Seminars ist es, die Leistungsgewährung für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II sowie auftretende Probleme und zugehörige Lösungen darzustellen.
 

Online-Seminar: 16.2.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

weitere Termine: 

  • 13.11.2023 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
  • 26.2.2024 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
  • 10.10.2024 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr)

Seminarleiterin: Daniela Knopf

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Die Vorschrift des § 41 a SGB II regelt die Anwendungsfälle der vorläufigen Entscheidung und auch die endgültige Festsetzung der Leistungen. Im Seminar werden die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, die Vorteile und Grenzen der vorläufigen Entscheidung eingehend erläutert. Ebenso werden die Voraussetzungen, die Untersuchungspflichten des Jobcenters und die Grenzen dieser Regelung dargestellt, mit der eine rechtswidrige Leistungsgewährung verhindert werden soll. Die vorläufige Entscheidung und die vorläufige Zahlungseinstellung haben erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Jobcenter und sind für die Bearbeitung ausgesprochen praktikabel. Mit der Teilnahme an diesem Seminar legen Sie eine gute Grundlage zur sicheren Umsetzung der verfahrensrechtlichen Regelungen. 

 

Online-Seminar: 21.6.2023  

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Weitere Termine

  • 23.11.2023 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
  • 15.5.2024 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr)

Seminarleiterin: Daniela Knopf

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Von besonderer Bedeutung - da ausschlaggebend für die Leistungshöhe - und immer wieder problematisch im Rahmen des Bezugs von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ist die Frage, welche Arten von Einkommen und Vermögen bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt werden dürfen und welche nicht. Das Online-Seminar vermittelt die Kenntnisse zum Einkommens- und Vermögenseinsatz, die für jeden, der mit der Materie in Berührung kommt, erforderlich sind. In diesem Seminar wird weiterhin der Frage nachgegangen, wie Geldanlagen, Lebensversicherungen, Bausparverträge und Anlageformen zur Altersvorsorge als verwertbares Vermögen im SGB II genutzt werden können. Die Verwertungsformen werden eingehend erörtert.

Online-Seminar: 25.9.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

weitere Termine:

  • 20.2.2024 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
  • 7.10.2024 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr)

Seminarleiterin: Daniela Knopf

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Zur Einkommensermittlung nach §§ 11 bis 11b SGB II werden von den Selbstständigen die unterschiedlichsten Belege vorgelegt, deren Interpretation und Auswertung häufig Schwierigkeiten bereitet. Des Weiteren ergeben sich bei Selbstständigen zahlreiche Besonderheiten bei der Einkommensermittlung, insbesondere aus der Alg II-Verordnung. Die Verordnung in der aktuellen Fassung wird im Seminar berücksichtigt. Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis werden die Auswertung der Unterlagen (insbesondere Anlage EKS) und die Einkommensermittlung erarbeitet.
 

Online-Seminar: 9.10.2023         

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

weitere Termine:

  • 8.10.2024 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr)     

Seminarleiterin: Daniela Knopf

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II spielt das Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X eine gewichtige Rolle. Dieses Verfahren hat sich in der Praxis der Jobcenter als eine komplexe, strittige und arbeitsintensive Materie erwiesen. Ursächlich ist, dass Leistungsberechtigte häufig von der Möglichkeit der Überprüfung bestandskräftiger Entscheidungen der Jobcenter Gebrauch machen, im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom allgemeinen Recht abweichende Vorschriften zu beachten sind und eine umfangreiche sozialgerichtliche Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex existiert. In dem Seminar soll das komplexe Thema unter Berücksichtigung der bisherigen umfangreichen Rechtsprechung praxisorientiert an mehreren praktischen Beispielen erörtert werden.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen aus den Leistungsbereichen der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) sowie sonstige Interessierte.

Online-Seminar: 17.3.2023

Seminarzeit: 8:45 Uhr bis 12:00 Uhr

Weitere Termine

  • 3.11.2023 (8:45 Uhr bis 12:00 Uhr)

Seminarleiter: Lutz Wittler

Kosten pro Teilnehmer*in:  139,00 €

Die Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes im Bereich des SGB II mittels Aufrechnung durch die Jobcenter hat sich in der Praxis als eine komplexe und häufig strittige Materie erwiesen. Nicht nur, dass die Leistungsträger bei der Aufrechnung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten haben, auch das Rangverhältnis mehrerer Aufrechnungen untereinander und zu den Minderungen wegen Pflichtverletzungen erschwert den rechtskonformen Umgang mit Aufrechnungen. In diesem Seminar soll der richtige Umgang mit Aufrechnungen in der täglichen Arbeit der Jobcenter praxisnah mit konkreten Beispielen auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung vertiefend besprochen werden.

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen aus den Leistungsbereichen der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) sowie sonstige Interessierte.

Online-Seminar: 6.10.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:15 Uhr

Seminarleiter: Lutz Wittler

Kosten pro Teilnehmer*in:  149,00 €

In Theorie und Praxis des ALG II nach dem SGB II hat sich das Thema „Kosten der Unterkunft und Heizung“ als eines der schwierigsten Themen herausgestellt. Dabei hat sich der Umgang mit Betriebs- und Heizkostenabrechnungen u. a. auf Grund von Entscheidungen des Bundessozialgerichtes zu einem speziellen vielschichtigen Themenkomplex entwickelt; das gilt sowohl für Nachforderungen als auch für Guthaben, wobei bei den Guthaben noch deren unterlassene / verspätete Mitteilung und die Rückabwicklung der dadurch entstandenen rechtswidrigen Leistungen hinzukommen. In dem Seminar werden die Auswirkungen von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen auf die Grundsicherungsleistungen nach § 22 SGB II und der korrekte Umgang mit diesen Abrechnungen in der Praxis ausführlich besprochen. Das Thema wird den Seminarteilnehmer/innen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit vielen Berechnungsbeispielen näher erläutert.

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen aus den Leistungsbereichen der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) sowie sonstige Interessierte.

Online-Seminar: 2.5.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

weitere Termine: 23.11.2023

Seminarleiter: Lutz Wittler

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Die Beurteilung der Frage, ob Ausländerinnen und Ausländer leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, setzt gründliche Kenntnisse nationaler und europarechtlicher Vorschriften voraus. Im Seminar werden die vorhandenen Rechtskompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit ausländischen Personen gestärkt und mit praxisrelevanten ausländerrechtlichen Kenntnissen verknüpft. 

Online-Seminar: 28.4.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr - 15:00 Uhr

weitere Termine: 14.7.2023, 17.11.2023 (Seminarzeit: 9:00 Uhr - 15:00 Uhr)

Seminarleiterin: Rodopi Panidou

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Die Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes, insbesondere bei der Rückabwicklung rechtswidrig zu viel oder zu wenig erbrachter Leistungen nach dem SGB II, hat sich in der Praxis der Jobcenter als eine äußerst komplexe, strittige und arbeitsintensive Materie erwiesen. Ursächlich ist, dass die Leistungsträger bei der Rückabwicklung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft und viele Formalien zu beachten haben und die Rechtsprechung der Sozialgerichte sehr umfangreich ist. Im Online-Seminar werden alle wichtigen Punkte des Themas unter Berücksichtigung der umfangreichen Rechtsprechung praxisorientiert an vielen Berechnungsbeispielen erörtert.

Das Online-Seminar findet an zwei Tagen statt (Sie melden sich nur einmal an und nehmen an beiden Tagen teil): 

27. und 28.6.2023

Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleiter: Lutz Wittler

Kosten pro Teilnehmer*in:  299,00 €

An der Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist zu entscheiden, ob bei Bezug von Ausbildungsförderung bzw. während des Absolvierens einer Ausbildung ggf. ergänzende Ansprüche auf Arbeitslosengeld II bestehen. Dabei ist die Ausbildungsförderung vorrangige Leistung und als solche von den Auszubildenden in Anspruch zu nehmen. Zudem sind entstehende Erstattungsansprüche zwischen den Behörden zu berücksichtigen. Neben den Vorschriften über die Schnittstelle zwischen SGB II und Ausbildungsförderung wird ein Überblick über Leistungen und Verfahren nicht nur beim BAföG und bei der BAB, sondern zudem auch über das AFBG („Meister-BAföG“) gegeben. Außerdem werden die nach dem SGB II für Auszubildende möglichen Leistungen (Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach § 27 SGB II) vorgestellt. Aktuell wird auch auf mögliche Leistungen an Studierende wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie eingegangen.
 

Online-Seminar: Termin in Planung

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Seminarleiter: Björn Kazda

Kosten pro Teilnehmer*in: 179,00 €

Die Regelungen in den §§ 28 ff. SGB II bilden die Grundlage für die Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und nicht zuletzt für die Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag (§ 6b BKGG). Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringerem Einkommen einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen haben. Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets stellt eine besondere Herausforderung für Mitarbeiter*innen in den Jobcentern dar.
In diesem Seminar werden die einzelnen Leistungen erörtert und anhand von aktuellen Rechtsprechungen betrachtet. Eigene Fragen aus der Praxis können im Seminar eingebracht und besprochen werden. Das Seminar ist für Anfänger und Fortgeschrittene aus dem Bereich des Jobcenters geeignet und auch anderen Interessierten am Thema Bildungs- und Teilhabepaket zu empfehlen.

Online-Seminar: 11.9.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

weitere Termine: 

  • 19.2.2024 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
  • 12.9.2024 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr)

Seminarleitung: Daniela Knopf

Kosten pro Teilnehmer*in: 199 €

Bei der Prüfung der Leistungsberechtigung und -höhe spielen im SGB II spezielle Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaften eine große Rolle. In diesem Seminar werden nicht nur die Voraussetzungen für die Annahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bzw. Gemeinschaft von gleichgeschlechtlichen Partnern erarbeiten, sondern auch zum Beispiel die Folgen von Trennung von Eheleuten bzw. Lebenspartnern erläutert bzw. die Behandlung von gemischten bzw. temporären Bedarfsgemeinschaften / Einstandsgemeinschaften, Haushaltsgemeinschaften und Wohngemeinschaften dargestellt. Dieses Seminar ist ein muss für jede/n Leistungssachbearbeiter*in in Jobcentern und Optionskommunen. Zum Seminar erhalten Sie umfangreiche Seminarunterlagen, die für das Nachlesen bei der täglichen Leistungsentscheidung hilfreich sind.

Online-Seminar: 2.11.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

weitere Termine:

  • 22.2.2024 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
  • 9.10.2024 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr)

Seminarleiterin: Daniela Knopf

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Im Rahmen des 9. SGB II-Änderungsgesetzes sind u. a. Korrekturen bei bestehenden Ersatz- und Erstattungsansprüchen vorgenommen sowie neue Ersatz- und Erstattungstatbestände geschaffen worden. Inzwischen liegen erste Erfahrungen der Praxis mit diesen komplexen Neuregelungen vor. Außerdem gibt es erste Rechtsprechung zu diesen Gesetzesänderungen. In diesem Seminar werden die wichtigsten Vorschriften einschließlich der Änderungen besprochen, Beispiele vertiefend und praxisbezogen dargestellt und insbesondere aufgrund der bisherigen Rechtsprechung erläutert. Weiterhin wird auf mögliche Probleme bei der Anwendung der Ersatz- und Erstattungsvorschriften eingegangen.

Online-Seminar: 30.10.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleiter: Lutz Wittler

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Haftungsbeschränkung volljähriger Kinder nach § 1629a BGB im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II entsprechend anzuwenden. Dieser Umstand hat auf verschiedene Bereiche der Rückzahlung von Leistungen nach dem SGB II aus Zeiten der Minderjährigkeit durch zwischenzeitlich volljährig gewordene Kinder erhebliche Auswirkungen für die Jobcenter. Im Seminar werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB und ihre Auswirkungen auf verschiedene Rückzahlungspflichten von volljährig gewordenen Kindern im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II detailliert besprochen. Das Thema wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechung praxisgerecht mit verschiedenen Beispielen aus der täglichen Arbeit der Jobcenter näher erläutert. Auch die Möglichkeiten einer Vermeidung von Einnahmeausfällen für die Jobcenter durch die analoge Anwendung von § 1629a BGB wird thematisiert.

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen aus den Leistungsbereichen der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) sowie sonstige Interessierte.

Online-Seminar: 

10.03.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr

Weitere Termine:

  • 10.11.2023

Seminarleiter: Lutz Wittler

Kosten pro Teilnehmer*in:  99,00 €

Im Rahmen der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen von Leistungen nach dem SGB II sind die Mitarbeiter*innen in der täglichen Arbeit auf die Mitwirkung der Kunden in Abgrenzung zum generellen Untersuchungsgrundsatz angewiesen.
Das Seminar vermittelt praxisorientiert die Anwendung und den Umgang der einschlägigen Ermächtigungsgrundlage.

Online-Seminar: 5.9.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleitung: Danliela Knopf

Kosten pro Teilnehmer*in: 199 €

Wenn der ärztliche Dienst feststellt, dass der Leistungsberechtigte nicht erwerbsfähig ist, wenn die Rentenversicherung fragt, ob das Jobcenter (zkT) Erstattungsansprüche anmelden möchte,
oder wenn der erwerbstätige Leistungsberechtigte mitteilt, er sei jetzt mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig, stellt sich folgende Frage: Hat die gemeinsame Einrichtung einen Erstattungsanspruch gegen den anderen Träger, wie und in welcher Höhe mache ich diesen geltend? Und was mache ich, wenn sich der andere Träger nicht bereit erklärt den Erstattungsanspruch anzuerkennen? Bei der Abwicklung von Erstattungsansprüchen herrschen viele Unsicherheiten, aber nicht nur auf Seiten der gemeinsamen Einrichtungen, sondern auch auf Seiten der schon
länger praktizierenden Leistungsträger. Auch die Entscheidungen des Bundessozialgerichts scheinen nicht immer Klarheit in die verworrene Lage zu bringen. Lernen Sie den sicheren und richtigen Umgang mit Erstattungsansprüchen und erfahren Sie welche rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ansprüche bestehen.

Online-Seminar: 28.9.2023

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleitung: Daniela Knopf

Kosten pro Teilnehmer*in: 199 €

Das SGB II sieht an vielen Stellen die Möglichkeit vor, in bestimmten besonderen und sehr unterschiedlichen Bedarfssituationen ALG II auf Darlehensbasis zu zahlen. Mit § 42a SGB II existiret weiterhin eine zentrale und für alle Darlehen gültige Vorschrift, die vielfältige Voraussetzungen für die Darlehensbewilligung und noch mehr Regelungen zur Rückabwicklung erbrachter Darlehen enthält. Im Rahmen des 9. SGB II-Änderungsgesetzes wurde § 42a SGB II zur Aufrechnung geändert; außerdem wurde das Verhältnis zu Leistungsminderungen durch Sanktionen klargestellt.

In diesem Seminar sollen die vielen, im SGB II verteilten, speziellen Anspruchsvoraussetzungen und die für alle Darlehensbewilligungen allgemeinen Vorschriften des § 42a SGB II sowie die Neuerungen durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz erörtert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rückabwicklung inkl. Aufrechnung von Darlehen mit dem ALG II. Die komplexe Materie wird dabei mit vielen Fallbeispielen praxisbezogen dargestellt.

2-tägiges Online-Seminar: 16. und 17.10.2.2023

Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleitung: Lutz Wittler

Kosten pro Teilnehmer*in: 299 €

§ 41a SGB II stellt eine komplexe Vorschrift dar, die detaillierte Regelungen zu vorläufigen und abschließenden Entscheidungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II enthält. Die Anwendung der Vorschrift bringt immer viele Probleme mit sich. Neben den bisher mit § 41a SGB II gemachten Erfahrungen soll auch die Rechtsprechung zu § 41a SGB II im Seminar ausführlich thematisiert werden. In diesem Seminar werden alle Einzelheiten zur vorläufigen und abschließenden Entscheidung nach § 41a SGB II mit vielen praktischen Beispielen vertiefend und praxisbezogen erläutert und auf mögliche Probleme bei der Anwendung und auf Fragen der Teilnehmer*innen ausführlich und vertiefend eingegangen.
Online-Seminar: 6.7.2023
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Lutz Wittler
Kosten pro Teilnehmer*in: 199 €
Das Betreuungsgericht hat das Verhältnis der Betreuer zu ihren Klienten grundlegend neu definiert. Der Betreuer muss die Wünsche der Klienten ermitteln und befolgen. Er soll die Klienten unterstützen, dass diese selbst ihre Anträge stellen. Eine Entscheidung des Betreuers ohne den Klienten zu beteiligen ist nicht mehr denkbar.
Der neu gefasste § 17 Abs. 4 SGB I konkretisiert das Verhältnis zwischen Leistungsträger und Leistungsberechtigten für den Fall, dass rechtliche Betreuung angeordnet ist. Er stellt klar, dass Leistungsträger verpflichtet sind, mit Betreuungsbehörden zusammen zu arbeiten. Die Rechte der Berechtigten bleiben auch bei eingerichteter Betreuung voll bestehen.
Aber was heißt das konkret? Das Seminar bietet ihnen Antwort und damit verbunden gewinnen sie Handlungssicherheit.
Online-Seminar: 27.07.2023
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
weitere Termine: 28.11.2023 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr)
Seminarleitung: Susanne Weber-Käßer
Kosten pro Teilnehmer*in: 149 €
Das BtOG verändert die Aufgaben und Anforderungen an die Betreuungsbehörde. Wie werden sie an dem gerichtlichen Verfahren beteiligt, welche Mitteilungspflichten gegenüber dem Gericht hat sie zu erfüllen, welche Aspekte sind bei der Registrierung der Berufsbetreuer*innen zu beachten?
Das Seminar bietet einen kompakten Überblick über das reformierte Betreuungsrecht und seine Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Betreuungsbehörden.
Für Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörde, die schon länger in diesem Tätigkeitsfeld arbeiten, dient das Seminar zur Systematisierung und Ergänzung ihrer Kenntnisse. Neueinsteiger erhalten einen kompakten Überblick.
 
Online-Seminar: 6.6.2023
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
weitere Termine: 20.9.2023 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr)
Seminarleitung: Susanne Weber-Käßer
Kosten pro Teilnehmer*in: 149 €
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörden, die im Hinblick auf die Registrierung der Berufsbetreuer*innen ein neues Verwaltungsverfahren umsetzen müssen.
Die Registrierung der Betreuer*innen ist an Voraussetzungen geknüpft. Seinen Abschluss findet das Registrierungsverfahren in dem Erlass eines förmlichen Verwaltungsaktes.
Das Seminar vermittelt die Grundlagen des Verwaltungsverfahrens. Die Teilnehmer*innen sollen Handlungssicherheit bei der Umsetzung der verwaltungsrechtlichen Vorschriften im Betreuungsrecht gewinnen.
 
Seminartermin: 25.05.2023
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
weitere Termine: 13.09.2023 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr)
Seminarleitung: Susanne Weber-Käßer
Kosten pro Teilnehmer*in: 149 €
Diese Website nutzt Cookies für Analysen, personalisierte Inhalte und um bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Indem Sie diese Website nutzen, erklären Sie sich mit dieser Verwendung einverstanden. Informationen zum Datenschutz
OK