Online-Seminare
Eingliederungshilfe und Pflegerecht
Eingliederungshilfe und PflegerechtDer neue Behindertenbegriff der Eingliederungshilfe eröffnet vielfach Personen einen Zugang ins Teilhaberecht, die bei gleichzeitiger Pflegebedürftigkeit Ansprüche nach dem SGB IX wie auch aus dem Pflegerecht nach SGB XI und SGB XII haben. Die Abgrenzung der Systeme ist bereits durch die Pflegerechtsreform der Jahre 2016/17 schwieriger geworden, wird aber durch das BTHG und das Inkrafttreten der neuen Eingliederungshilfe nochmals verschärft. In dem Seminar werden die notwendigen Kenntnisse des Pflegerechts vermittelt, die für das Zusammenspiel mit der Eingliederungshilfe unerlässlich sind. TeachConsult hat zur Abgrenzung der Systeme erstmals ein eigenes Prüfverfahren entwickelt, das in dem Seminar vorgestellt wird. Die Kenntnis der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen gehört zum unabdingbaren Rüstzeug aller Mitarbeiter/innen der an der Umsetzung des neuen Rechts beteiligten Stellen.
Schwerpunkte
- Zugangsvoraussetzungen zur Eingliederungshilfe 2020/2023 – Behindertenbegriff (bio-psycho-soziales Betrachtungsmodell - § 2, 99 SGB IX; §§ 53 SGB XII; 1-3 EinglhVO
- Zugangsvoraussetzungen zum Pflegerecht – Pflegebedürftigkeitsbegriff §§ 14 SGB XI, 61a SGB XII und Abgrenzung der Pflegerechtssysteme zueinander
- Überschneidungen der Systemmodule der Pflege zu den Lebensbereichen der Eingliederungshilfe und der ICF – Verdeutlichung der Schnittstellenproblematik
- Zusammenspiel von EGH und Pflegerecht im Gesamtplanverfahren nach §§ 117 ff SGB IX
- Vorschriftenstruktur der neuen Hilfe zur Pflege im Kontext zu § 103 SGB IX – Übernahme von Pflegeleistungen durch die Eingliederungshilfe
- Vergleichende Darstellung der Leistungen nach SGB XI und SGB XII zur Vorrangbestimmung und Anrechnung in der Eingliederungshilfe
- Administrative Übernahme von Pflegeversicherungsleistungen durch die EGH - § 13 Absatz 4 SGB XI im Unterschied zur Komplexleistung nach § 103 SGB IX
- Zusammengefasste Bescheiderstellung bei gleichzeitiger Gewährung von EGH und Hilfe zur Pflege – Tenorierung und Begründung bei Bescheiderstellung – Vorstellung von Musterbescheiden
Online-Seminar: verfügbar in der Zeit vom 27.3. - 23.4.2023 (Sie nehmen an einem Tag teil)
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr
Konferenztermin: 24.4.2023 - 10:00 Uhr - ca. 12:00 Uhr
weitere Termine:
verfügbar vom 9.10. - 9.11.2023 (Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr), Konferenztermin: 9.11.2023 (Seminarzeit Teil 2: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
Seminarleiter: Walter Strohmeyer
Kosten pro Teilnehmer*in: 199,00 €
Seminarbuchung und Auswahl des individuellen Seminartermins:
- Für die Seminarbuchung wählen Sie einen Tag des Seminarzeitraums von Teil 1 aus.
- 5 Tage vor Beginn des Seminarzeitraums erhalten Sie einen Registrierungslink für die Teilnahme an Teil 1, den Link für die Teilnahme an Teil 2 sowie die Seminarunterlagen.
Mit der Anmeldung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten zur Teilnahme an Veranstaltungen ein. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, z. B. per E-Mail an aW5mb0B0ZWFjaGNvbi5kZS4=
Seminarablauf:
- Nach der Registrierung für Ihren individuellen Seminartag erhalten Sie eine gesonderte E-Mail mit dem Zugangslink für Teil 1. In Teil 1 ist Ihre Audio-Verbindung auf stumm schalten. Das heißt, dass Sie das Online-Seminar verfolgen, hören und sehen können, Sie aber nicht zu hören sind. Dies dient dem störungsfreien Vortrag des Dozenten.
- Die anschließende Diskussion zum Seminarthema findet zum Konferenztermin statt. Hier werden Ihre Fragen beantwortet, Ihre Fallbeispiele besprochen und der Austausch zwischen den Teilnehmer*innen ist ebenfalls möglich. Die Teilnahme am Konferenztermin ist für den erfolgreichen Besuch des Online-Seminars nicht zwingend erforderlich aber sehr zu empfehlen.
Das Online-Seminar findet mit GoToWebinar/GoToMeeting statt. Testen Sie hier vor Ihrem Seminartermin, ob alle Systemeinstellungen Ihres Gerätes korrekt eingerichtet sind: TEST
Zurück zur Übersicht zur Anmeldung