Online-Seminare
Die erweiterte Sozialhilfe nach § 19 Abs. 5 SGB XII: Bedeutung und Anwendungsspektrum
Die erweiterte Sozialhilfe nach § 19 Abs. 5 SGB XII: Bedeutung und Anwendungsspektrum
Sie ist, wenn richtig angewendet, ein gleichsam mächtiges wie unterschätztes Instrument: die sog. erweiterte Sozialhilfe nach § 19 Abs. 5 SGB XII. Sie erlaubt in gewissen Konstellationen die Erbringung von Sozialhilfeleistungen im Bruttoweg gegen Geltendmachung eines Aufwendungsersatzes.
Nur: was verbirgt sich hinter ihr genau- welche rechtlichen Anforderungen werden seitens der Gerichtsbarkeit gestellt, was muss beim Aufwendungsersatzbescheid beachtet werden? In welchem Verhältnis steht § 19 Abs. 5 SGB XII zu anderen Formen der vorläufigen Leistungserbringung, und was ist hinsichtlich der §§ 103, 104 SGB XII zu beachten?
Dieses Online-Seminar vermittelt die für eine rechtssichere Entscheidung erforderlichen Grundkenntnisse. Schwerpunkte sind u.a.:
- Voraussetzungen für die Gewährung erweiterter Sozialhilfe: besonderer Grund, etc.
- Korrekte Ermessensausübung
- Aufwendungsersatzanspruch: Verpflichteter und Gesamtschuldnerschaft, Höhe des Aufwendungsersatzes
- Abgrenzung zu § 44a SGB XII und § 42 SGB I
Online-Seminar: 28.6.2023
Seminarzeit: 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
weitere Termine:
- 11.12.2023 - Seminarzeit: 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Seminarleiter: Christopher Rein
Kosten pro Teilnehmer*in: 149,00 €
Das Online-Seminar findet live mit GoToWebinar/GoToMeeting statt. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail einen Link an Ihre angegebene E-Mail Adresse. Der Link führt Sie zum Betreten des virtuellen Seminarraums.
Testen Sie hier rechtzeitig vor Ihrem Seminartermin, ob alle Systemeinstellungen Ihres Gerätes korrekt eingerichtet sind: TEST
Bei Problemen wenden Sie sich an Ihren Systemadministrator.
Zurück zur Übersicht zur Anmeldung