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Rehabilitation und Teilhabe, wer ist für welche Leistung zuständig? Kompakt
Der Gesetzgeber hat auch nach der Reform des Reha- und Teilhaberechts am gegliederten System der sieben Reha-Träger festgehalten. Zur besseren Koordinierung hat er das Teilhabeplanverfahren und das Splitting nach § 15 eingeführt und die Erstattungsregelungen verschärft. Darüber hinaus hat er, insbesondere auch für die Eingliederungshilfe, die Beratungs- und Unterstützungspflichten deutlich ausgeweitet. Dies bedeutet für alle Reha-Träger, dass sie nunmehr nicht nur ihr eigenes materielles Reha- und Teilhaberecht anwenden und kennen müssen, sondern, neben dem neuen Verfahrensrecht, auch über die besonderen Leistungsregelungen der anderen Reha-Träger beraten und diese auch anwenden müssen, sofern sie im Rahmen des § 14 SGB IX zuständig werden. Dies erfordert eine vertiefte Beschäftigung mit den SGB III, V, VI, VII, VIII, IX Teil 2, XIV. Schwerpunkte: · Leistungsgruppen und Leistungen nach dem SGB IX Teil 1 · Zuständigkeiten der 7 Reha-Träger, Rangfolge · Besondere Leistungsregelungen im SGB III, V, VI, VII, VIII, IX Teil 2, XIV · Problematische Schnittstellen / Abgrenzungen Online-Seminar: 11.5.2023 Seminarzeit: 9:00 - 15:00 Uhr Seminarleiterin: Edith Sonntag Kosten pro Teilnehmer*in: 199,00 € Das Online-Seminar findet live mit GoToMeeting statt. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail die Seminarunterlagen sowie einen Link an Ihre bei der Anmeldung angegebene E-Mail Adresse. Der Link führt Sie zum Betreten des virtuellen Seminarraums. Testen Sie hier rechtzeitig vor Ihrem Seminartermin, ob alle Systemeinstellungen Ihres Gerätes korrekt eingerichtet sind: TEST Zusätzliche Informationen, insbesondere zu den Systemanforderungen können Sie den nachfolgenden Links entnehmen. Systemanforderungen GoToMeeting Es ist Ihr erstes Online-Seminar mit GoToMeeting? Hier können Sie sich vorab über Ihre Teilnahmemöglichkeiten informieren! |
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