Online-Seminare
Beratungspflichten der Sozialleistungsträger, § 14 SGB I, § 106 SGB IX, Rechtsprechung
Die Anforderungen an die Beratungspflichten steigen und der Gesetzgeber konkretisiert diese zunehmend im materiellen Recht. Auch die Rechtsprechung weist in jüngster Zeit im Rahmen von Verfahren wegen eines sozialrechtlichen Herstellungs- oder Staatshaftungsanspruchs immer wieder auf die Pflicht zur umfassenden, richtigen, vollständigen, aktuellen, verständlichen und fehlerfreien Beratung aller Sozialleistungsträger hin. Was zu einer vollständigen Beratung gehört, lässt sich nicht für alle Fälle einheitlich bestimmen. Es kommt hierfür auf die Umstände des Einzelfalles an. Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Beratungspflicht, insbesondere für Jobcenter, Reha-Träger und Eingliederungshilfeträger, sowie Einblick in die jüngste Rechtsprechung zum Umfang der Beratungspflicht.
Schwerpunkte
- Beratung § 14 SGB I
- Konkretisierung der Beratungspflichten in § 14 Abs. 2 SGB II, §§ 29 ff. SGB III, § 109a SGB VI, § 17 Abs. 1 SGB VII, §§ 12, 106 SGB IX, § 7, 7a SGB XI, § 11 SGB XII
- Beratungspflicht der Jobcenter
- Beratungspflicht der Reha-Träger
- Beratungspflicht der EGH-Träger
- Folgen bei Beratungsfehlern
- Beratungsstandards nach BAR
Online-Seminar: 15.6.2023
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis ca. 12:15 Uhr
Seminarleiterin: Edith Sonntag
Kosten pro Teilnehmer*in: 199,00 €
Das Online-Seminar findet mit GoToMeeting statt. Bis spätestens 5 Tage vor Ihrem Seminartermin erhalten Sie per E-Mail einen Link und die Seminarunterlagen an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Der Link führt Sie zum Betreten des virtuellen Seminarraums.
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