Online-Seminare

Neu! Vorläufige Leistungen in der Sozialhilfe

Oftmals gibt es in der Praxis Situationen, in denen nicht alle Leistungsvoraussetzungen sofort bejaht werden können: sei es, dass Streit über die örtliche Zuständigkeit besteht, sei es, dass der Leistungssachverhalt (noch) nicht vollständig ermittelt werden konnte oder von zukünftigen Ereignissen abhängt. Dennoch müssen Leistungsberechtigte auch in diesen Situationen ihre Miete bezahlen und den Kühlschrank voll bekommen. Eine Leistungsgewährung ist also als Ausformung des Sozialstaatsprinzips unumgänglich. Um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Leistungsberechtigten und der Verwaltung zu schaffen, sieht das Gesetz zahlreiche Rechtsgrundlagen zur Erbringung vorläufiger Leistungen vor. Genannt seien an dieser Stelle nur § 44a SGB XII sowie §§ 42, 43 SGB I. Dieses Seminar verschafft einen zentralen Überblick über die einschlägigen Normen und stellt ihre Anwendungsvoraussetzungen sowie Tipps und Tricks zum Umgang mit ihnen vor.

Schwerpunkte:

  • Grundlagen der vorläufigen Leistungserbringung
  • Möglichkeiten der vorläufigen Leistungserbringung
  • § 44a SGB XII
    • Personenkreis Viertes Kapitel
    • Variante „hinreichende Wahrscheinlichkeit“
    • Variante „Feststellung der Höhe“
    • Keine selbstverschuldete Verzögerung
    • Vertiefung: gesonderte Antragspflicht?
    • Vertiefung: Mit sehendem Auge ins Verderben?
    • Bewilligung und Bewilligungsbescheid
    • Änderungen der vorläufigen Leistungsbescheidung
    • Abschließende Entscheidung
    • Die Aufrechnung nach § 44b SGB XII
  • § 42 SGB I
    • Grundsätzliche Voraussetzungen
    • Rechtsfolge: Ermessen- aber nur manchmal
    • Der Bewilligungsbescheid selbst
    • Änderungen im Vorschusszeitraum
    • Anrechnung und Erstattung
  • Örtlicher Zuständigkeitsstreit- Sondernorm § 98 II 3 SGB XII
    • Ungewisser oder streitiger gewöhnlicher Aufenthalt
    • Fehlender oder nicht ermittelbarer gewöhnlicher Aufenthalt
    • Eilfall
    • Rechtsfolge, Besonderheiten bei der Bescheidung
  • Zuständigkeitsstreit- § 43 SGB I
  • Übersichten- Anwendungsbereiche, Abgrenzungen (§ 44a SGB XII, § 42 SGB I, § 98 II 3 SGB XII, § 43 SGB I)

2-tägiges Online-Seminar: 5. und 7.6.2023

Seminarzeit: jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr (wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus)

weitere Termine: 

  • 4. und 6.12.2023 - Seminarzeit jeweils 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr (wählen Sie für die Buchung den ersten Seminartermin aus)

Seminarleiter: Christopher Rein

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Seminarbuchung:

  • Für die Seminarbuchung wählen Sie den 1. Tag des Seminars aus. Damit sind Sie für alle Tage des Seminars angemeldet.
  • Den Link für die Seminarteilnahme sowie die Seminarunterlagen werden 5 Tage vor Beginn verschickt.

Mit der Anmeldung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten zur Teilnahme an Veranstaltungen ein. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, z. B. per E-Mail an aW5mb0B0ZWFjaGNvbi5kZS4=

Das Online-Seminar findet mit GoToWebinar/GoToMeeting statt.

Testen Sie hier vor Ihrem Seminartermin, ob alle Systemeinstellungen Ihres Gerätes korrekt eingerichtet sind: TEST 



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