Betreuungsrecht 2023 – was ändert sich - was bleibt ?
Die große Betreuungsrechtsreform tritt am 1.1.2023 in Kraft. Es geht nicht nur um "übliche Anpassungen", sondern um grundlegende Änderungen. Das materielle Betreuungsrecht im BGB und die Organisation der Betreuung wird in weiten Bereichen neu aufgestellt. Die Kenntniss des Reformgesetzes ist unerlässliches Handwerkszeug für alle mit dem Betreuungsrecht befassten Behörden, Betreuer und Betreuerinnen und Betreuungsvereine. Gleichermaßen müssen Mitarbeiter*innen im Behinderten- und Pflegerecht der Sozialleistungsbehörden die neuen gesetzlichen Vorgaben für ihre Alltagsarbeit kennen.
In diesem exklusiv von TeachConsult modular angebotenem Seminar führt Sie Frau Susanne Weber-Käßer, Rechtsanwältin und Berufsbetreuerin in die Grundlagen der Reform des Betreuungsrechts.
Modul 1 - Betreuung als Beruf
Die Reform des Betreuungsrechts greift tief in die bisherige Rechtslage ein. Die bereits tätigen Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer wie auch für diejenigen, die gerade am beruflichen Einstieg stehen, müssen sich bei einer Stammbehörde – einer Betreuungsbehörde- registrieren lassen, ihre Sachkunde nachweisen, eine Haftpflichtversicherung abschließen und vieles mehr. Die Registrierung findet im 1. Halbjahr 2023 statt.
Das Seminar soll die neuen rechtlichen Vorgaben aufzeigen, die für Berufsbetreuer unabdingbar sind. Mitarbeiter der Betreuungsbehörden gewinnen einen Überblick über die maßgeblichen Neuerungen und Sicherheit bei der Vorbereitung des Registrierungsvorgangs bei der Stammbehörde .
Schwerpunkte des Moduls:
- Das Registrierungsverfahren
- Die Registrierungsvoraussetzungen
- Mitteilung – und Nachweispflichten von Berufsbetreuern*innen
- Voraussetzungen für Betreuer*innen, die länger als drei Jahre tätig sind
- Voraussetzungen für Betreuer*innen, die weniger als drei Jahre tätig sind
- Änderung bei der Vergütung
Modul 2 - Das gerichtliche Verfahren, Ablauf und Rolle der Beteiligten
Die Reform des Betreuungsrechts greift tief in die bisherige Rechtslage ein. Die Voraussetzungen für die Einrichtung der Betreuung ändern sich. Im Mittelpunkt steht das Unvermögen des Klienten, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht mehr besorgen zu können. Erst an zweiter Stelle wird die Erkrankung bzw. Behinderung relevant. Welche Auswirkung hat dies auf das Verfahren bei Einrichtung, Erweiterung oder Verlängerung der Betreuung? Die Betreuungsbehörden müssen aktiv eine erweiterte Unterstützung anbieten mit dem Ziel der Vermeidung von Betreuungen.
Das Seminar zeigt die Veränderung im Ablauf des gerichtlichen Verfahrens auf. Es soll Ihnen als Beteiligter Handlungssicherheit im Verfahren geben.
Schwerpunkte des Moduls sind:
- Ehegattenvertretungsrecht
- Erweiterte Unterstützung der Betreuungsbehörden
- Kennenlernen des Klienten vor Übernahme der Betreuung
- Auswahl der Betreuerin oder des Betreuers durch die Betreuungsbehörde
- Ablauf des gerichtlichen Verfahrens – Stärkung der Anhörung
- Verlängerung der Betreuung – des Einwilligungsvorbehalts
Modul 3 - § 1821 BGB n.F. – die „Magna Charta“ des Betreuungsrechts
Die Selbstbestimmung des Betreuten wird gestärkt. Der Betreuer soll vorrangig den Klienten bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Die stellvertretende Entscheidung des Betreuers für den Klienten ist nachrangig. Die Wünsche des Klienten stehen im Mittelpunkt auch wenn diese mit den Vorstellungen des Betreuers im Widerstreit stehen. Das Wohl und die Wünsche des Klienten stehen über der Abwehr von Gefahren, die ihm drohen. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist dabei die Beratung und Unterstützung des Betreuten. Wie kann diese unter dem Blickwinkel des neuen Leitbildes gelöst werden?
Das Seminar soll das neue Leitbild des Betreuungsrechts darstellen und Methoden aufzeigen, die Zusammenarbeit mit den Klienten tragfähig zu gestalten.
Schwerpunkte des Moduls:
- Stärkung der Selbstbestimmung, die unterstützte Entscheidungsfindung
- „Wohlschranke“ ersetzt Gefahrenabwehr
- Der persönliche Kontakt
- Auskunftspflichten gegenüber Angehörigen
- Vertretungsmacht des Betreuers
- Auswirkung auf das Verfahren der Eingliederungshilfe, § 106 SGB IX
Modul 4 - Aufgabenkreise und die Aufgaben des Gerichts
Die Gerichte leisten Beratung für Klienten und Betreuer. Sie üben Aufsicht und Kontrolle über die Berufsbetreuer aus. Diese Aufgaben werden erweitert. Zu dem Vermögensverzeichnis muss ein Anfangsbericht vorgelegt werden. Die Mindestanforderungen an den Jahresbericht werden präzisiert. Ein Schlussbericht am Ende der Betreuung wird zur Pflicht. Die Regelungen zur Vermögensverwaltung und zu den Genehmigungspflichten werden modernisiert. Die Personensorge ist noch stärker am Wohl des Klienten auszurichten.
Das Seminar biete einen Überblick über die Änderungen. Sie können sich bereits jetzt sich auf die Änderungen vorbereiten und in ihre tägliche Arbeit integrieren.
Schwerpunkte des Moduls sind:
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Berichts- und Informationspflichten
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Anfangsbericht
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Schlussbericht
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Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
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Personensorge - Aufenthaltsbestimmung – Aufgabe der Wohnung
Das Online-Seminar findet an zwei Tagen statt (Sie melden sich nur einmal an und nehmen an beiden Tagen teil):
21. und 28.3.2023
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Seminarleiterin: Susanne Weber-Käßer
Kosten pro Teilnehmer*in: 299,00 €
Das Online-Seminar findet mit GoToMeeting statt. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail einen Link an Ihre angegebene E-Mail Adresse. Der Link führt Sie zum Betreten des virtuellen Seminarraums.
Testen Sie hier rechtzeitig vor Ihrem Seminartermin, ob alle Systemeinstellungen Ihres Gerätes korrekt eingerichtet sind: TEST
Zusätzliche Informationen, insbesondere zu den Systemanforderungen können Sie den nachfolgenden Links entnehmen. Systemanforderungen GoToMeeting
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