Online-Seminare

Betreuungsbehörden in der Reform des Betreuungsrechts

Zum 1. Januar 2023 tritt das neue Betreuungsrecht in Kraft. Mit dieser umfassenden Reform ergeben sich vielfache Änderungen für Betreuungsbehörden und Betreuer*innen. Mit ihr gehen eine Vielzahl von Gesetzesänderungen einher: so werden das materielle Betreuungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das Verfahrensrecht (FamFG) und das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) maßgeblich geändert. Das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) wird durch das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ersetzt, das sich nicht nur mit den Aufgaben der Betreuungsbehörden, sondern nunmehr auch mit Betreuungsvereinen und Betreuer*innen befasst. Es wird ein neues Registrierungsverfahren eingeführt.

Schwerpunkte:

  • Änderungen im materiellen Betreuungsrecht des BGB
  • Änderungen im Verfahrensrecht des FamFG
  • Änderungen im Vergütungsrecht von Vormündern und Betreuern - VBVG
  • Ablösung des Betreuungsbehördengesetzes durch Betreuungs-organisationsgesetz - BtOG

Online-Seminar: Termin in Planung

Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Seminarleiter: Prof. Dr. Andreas Scheulen

Kosten pro Teilnehmer*in:  199,00 €

Das Online-Seminar findet mit GoToMeeting statt. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail einen Link an Ihre angegebene E-Mail Adresse. Der Link führt Sie zum Betreten des virtuellen Seminarraums. 

Testen Sie hier rechtzeitig vor Ihrem Seminartermin, ob alle Systemeinstellungen Ihres Gerätes korrekt eingerichtet sind: TEST 

Zusätzliche Informationen, insbesondere zu den Systemanforderungen können Sie den nachfolgenden Links entnehmen. Systemanforderungen GoToMeeting



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