Online-Seminare
Bürgergeld - Leistungsrechtliche Änderungen im SGB II: Neuerungen ab dem 1.7.2023 sowie erster Erfahrungsaustausch zu den Neuerungen ab 1.1.2023
Zum 1.1.2023 sind die Regelungen zum neuen Bürgergeld weit überwiegend in Kraft getreten. Zum 1.7.2023 werden noch einige weitere leistungsrechtliche Regelungen in Kraft treten. In diesem Seminar werden die leistungsrechtlichen Änderungen durch das 12. SGB II-Änderungsgesetz mit einem Inkrafttreten ab Juli 2023 thematisiert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den umfassenden Neuregelungen zur Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11ff SGB II. Mit vielen praktischen Beispielen sollen den Praktikern*innen in den Jobcentern die Auswirkungen dieser im Juli 2023 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen auf ihre tägliche Arbeit vertiefend und praxisbezogen erläutert werden. Auch sollen andere im Januar 2023 in Kraft getretene leistungsrechtliche Änderungen insbesondere die Regelungen zu den Karenzzeiten beim Vermögen und den Kosten der Unterkunft thematisiert werden.
Schwerpunkte:
- Änderungen beim Einkommen in §§ 11, 11a, 11b SGB II
- Abschaffung der vorschussweisen Zahlung von Bürgergeld für Übergangsgeld bei medizinischen Reha-Maßnahmen in § 25 SGB II
- Änderung bei der Aufrechnung von Darlehen nach § 42a SGB II
- Änderungen beim Vermögen und den Kosten der Unterkunft insbesondere Karenzzeiten nach §§ 12, 22 SGB II
- Rückwirkung des Leistungsantrages nach § 37 SGB II
- Einführung von Bagatellgrenzen in §§ 40, 41a SGB II
- Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB
- Erfahrungsaustausch
Online-Seminar: 7.6.2023
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminarleitung: Lutz Wittler
Kosten pro Teilnehmer*in: 199 €
Seminarbuchung:
- Für die Seminarbuchung wählen Sie einen der hier angezeigten Seminartermine aus.
- Den Link für die Seminarteilnahme sowie die Seminarunterlagen werden 5 Tage vor Beginn verschickt.
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