Regionale Seminartage SGB II

Faule Fälle erkannt - Was nun? - Das Bußgeldverfahren im SGB II

Zielgruppe

Mitarbeiter von Jobcentern und Kommunalverwaltungen, die Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II verfolgen und ahnden. Das Seminar ist ausdrücklich für Einsteiger gedacht, die keine oder nur geringe Vorkenntnisse besitzen.

Seminarinhalt

Leistungsmissbrauch ist eine bedauerliche, nicht hinnehmbare Begleiterscheinung des Bezuges von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II.

Die OWi-Stellen der Jobcenter verfolgen und ahnden alle in ihrem Zuständigkeitsbereich begangenen Ordnungswidrigkeiten nach § 63 Abs. 1 SGB II. Darüber hinaus werden bekannt gewordene Straftaten wie u.a. der Betrug nach § 263 StGB oder die Urkundenfälschung nach § 267 StGB zur Anzeige bei den zuständigen Hauptzollämtern bzw. der Staatsanwaltschaft gebracht.

Im Seminar werden schwerpunktmäßig die möglichen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bei Mitwirkungspflichtverletzungen von Antragstellern, Leistungsbeziehern und auskunftspflichtigen Dritten behandelt. Ziel ist es ein Bußgeldverfahren rechtlich haltbar und somit gerichtsfest durchzuführen.

Schwerpunkte

  • Gesellschaftliche Bedeutung und Umfang des Leistungsmissbrauchs
  • Ordnungswidrigkeiten nach § 63 SGB II
  • Abgrenzung sofortige Vollziehbarkeit, Verwaltungszwang und Geldbuße
  • Abgrenzung der Ordnungswidrigkeit zum Straftatbestand
  • Verfolgungsverjährung (unter Einbezug von Vorsatz und Fahrlässigkeit)
  • Einleitung von Verwarnungs- und Bußgeldverfahren
  • Anhörung des Betroffenen
  • Zumessung der Geldbuße (Bußgeldkatalog der BA)
  • Erlass von Bußgeldbescheiden
  • Zustellungsverfahren
  • Einspruchsbearbeitung
  • Antrag auf Erzwingungshaft

Elektronischer Rechtsverkehr

Dozent: Ralf Steinbusch

 



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