Regionale Seminartage SGB II
Vorläufige Bewilligungen nach dem SGB II
Zielgruppe
Mitarbeiter*innen der Jobcenter und weitere Interessenten, die mit der Gewährung von Leistungen und der Beratung befasst sind oder davon berührt werden.
Seminarinhalt:
Die vorläufige Entscheidung ist ab dem 01.08.2016 im SGB II durch eine Spezialnorm festgelegt. Die neue Vorschrift des § 41 a SGB II regelt die Anwendungsfälle der vorläufigen Entscheidung und auch die endgültige Festsetzung der Leistungen. Im Seminar werden die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, die Vorteile und Grenzen der vorläufigen Entscheidung eingehend erläutert. Die vorläufige Zahlungseinstellung gestattet es den Jobcentern eine Leistungsgewährung sofort zu unterbinden. Im Seminar werden die Voraussetzungen, die Untersuchungspflichten des Jobcenters und die Grenzen dieser Regelung dargestellt, mit der eine rechtswidrige Leistungsgewährung verhindert werden soll. Die vorläufige Entscheidung und die vorläufige Zahlungseinstellung haben erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Jobcenter und sind für die Bearbeitung ausgesprochen praktikabel. Mit der Teilnahme an diesem Seminar legen Sie eine gute Grundlage zur sicheren Umsetzung der verfahrensrechtlichen Regelungen.
Schwerpunkte:
1. Grundsätze und Anwendungsfälle der vorläufigen Entscheidung (§ 41a SGB II und der vorläufigen Zahlungseinstellung (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II i.V.m. § 331 SGB III)
2. Begründung VA und bedarfsdeckende Bemessung der vorläufigen Entscheidung
3. Abschließende Entscheidung und Mitwirkungspflichten
4. Zeitliche Vorgabe zur endgültigen Festsetzung
5. Anrechnung und Erstattung erbrachter Leistungen
6. Individualprinzip bei der endgültigen Bewilligung
7. Das Spannungsverhältnis zwischen § 41 a SGB II und den §§ 45, 48 SGB X
8. Verfahren bei vorläufiger Entscheidung und bei vorläufiger Zahlungseinstellung
Team-Dozentin: Daniela Knopf
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminardatum / Kosten:
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