Regionale Seminartage SGB II
Rückabwicklung von rechtswidrigen Bescheiden und Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB II nach §§ 44ff SGB X, §§ 34a, 34b und 43 SGB II
Die Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes, insbesondere bei der Rückabwicklung rechtswidrig zu viel oder zu wenig erbrachter Leistungen nach dem SGB II, hat sich in der Praxis der Jobcenter als eine äußerst komplexe, strittige und arbeitsintensive Materie erwiesen. Ursächlich ist, dass die Leistungsträger bei der Rückabwicklung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft und viele Formalien zu beachten haben und die Rechtsprechung der Sozialgerichte sehr umfangreich ist.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen aus den Leistungsbereichen der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) sowie sonstige Interessierte.
In den zwei Seminartagen sollen die folgenden Themen unter Berücksichtigung der bisherigen umfangreichen Rechtsprechung praxisorientiert an vielen Berechnungsbeispielen erörtert werden.
Schwerpunkte:
- Rücknahme rechtswidriger belastender Verwaltungsakte nach § 44 SGB X
- Rücknahme anfänglich rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte nach § 45 SGB X
- Aufhebung nachträglich rechtswidriger belastender und begünstigender Verwaltungsakte nach § 48 SGB X
- Erstattungsanspruch nach § 50 SGB X
- Individualprinzip und Verschulden
- Besonderheiten bei Kindern inkl. § 1629a BGB
- Ersatzanspruch bei rechtswidrigen Leistungen nach § 34a SGB II
- Erstattungsanspruch bei Doppelleistungen nach § 34b SGB II
- Aufrechnung nach § 43 SGB II
- Anhörung nach § 24 SGB X
Seminarleiter: Lutz Wittler
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminardatum / Kosten:
Termin in Planung
(Das Seminar wird unter Beachtung der Corona-Hygineregeln durchgeführt, soweit diese zum Seminartermin noch maßgebend sind)
339 € (inkl. Tagungsgetränke und Mittagessen)
Zurück zur Übersicht zur Anmeldung