Regionale Seminartage SGB II
Darlehen nach dem SGB II
Das SGB II sieht an vielen Stellen die Möglichkeit vor, in bestimmten besonderen und sehr unterschiedlichen Bedarfssituationen ALG II auf Darlehensbasis zu zahlen. Außerdem existiert mit § 42a SGB II eine zentrale und für alle Darlehen gültige Vorschrift, die vielfältige Voraussetzungen für die Darlehensbewilligung und zusätzliche Regelungen zur Rückabwicklung erbrachter Darlehen enthält. In diesem Seminar sollen die vielen, im SGB II verteilten, speziellen Anspruchsvoraussetzungen und die für alle Darlehensbewilligungen allgemeinen Vorschriften des § 42a SGB II erörtert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rückabwicklung inkl. Aufrechnung von Darlehen mit dem ALG II. Die komplexe Materie wird dabei mit vielen Fallbeispielen praxisbezogen dargestellt.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen aus den Leistungsbereichen der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) sowie sonstige Interessierte.
Schwerpunkte:
- Darlehen für Instandhaltung / Reparatur von geschütztem Grundeigentum nach § 22 Abs. 2 SGB II
- Darlehen für Mietkautionen / Genossenschaftsanteile nach § 22 Abs. 6 SGB II
- Darlehen für Miet- und Energieschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II
- Darlehen bei unabweisbarem Bedarf nach § 24 Abs.1 SGB II
- Darlehen bei erstmaliger Einkommenserzielung nach § 24 Abs. 4 S. 1 SGB II
- Darlehen bei vorzeitigem Verbrauch von einmaligen Einkünften nach § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II
- Darlehen bei nicht sofort verwertbarem Vermögen nach § 24 Abs. 5 S. 1 SGB II
- Darlehen für Auszubildende nach § 27 Abs. 3 S. 1, 3 SGB II
- Bewilligungsvoraussetzungen nach § 42a SGB II
- Rückzahlung von Darlehen nach § 42a SGB II
- Aufrechnung von Rückzahlungsansprüchen von Darlehen nach § 42a SGB II
- Verhältnis zu Aufrechnungen nach § 43 SGB II und Sanktionen
- Tilgungsreihenfolge bei mehreren Darlehen nach § 42a Abs. 6 SGB II
- Verzinsung und Verjährung
- Verfahrensfragen
Seminarleiter: Lutz Wittler
Seminarzeit: jeweils 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seminardatum / Kosten:
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