SGB IX - BTHG
SGB IX 004 - BTHG IV- Eingliederungshilfe und Pflegerecht
Zielgruppe
Mitarbeiter der Sozialämter, Jugendämter, Gesundheitsämter, Rechnungsprüfer, Betreuer, Mitarbeiter der freien Wohlfahrtspflege oder von Behindertenverbänden und – einrichtungen
Seminardauer
1 Tag
Seminarnummer
SGB IX 004
Seminarinhalt
Die neue Behindertenbegriff der Eingliederungshilfe eröffnet vielfach Personen einen Zugang ins Teilhaberecht, die bei gleichzeitiger Pflegebedürftigkeit Ansprüche nach dem SGB IX wie auch aus dem Pflegerecht nach SGB XI und SGB XII haben. Die Abgrenzung der Systeme bereits durch die Pflegerechtsreform der Jahre 2016/17 schwieriger geworden, wird aber durch das BTHG und das Inkrafttreten der neuen Eingliederungshilfe nochmals verschärft. In dem Seminar werden die notwendigen Kenntnisse des Pflegerechts vermittelt, die für das Zusammenspiel mit der Eingliederungshilfe unerlässlich sind. TeachConsult hat zur Abgrenzung der Systeme erstmals ein eigenes Prüfverfahren entwickelt, das in dem Seminar vorgestellt wird. Die Kenntnis der der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen gehört zum unabdingbaren Rüstzeug aller Mitarbeiter/innen der an der Umsetzung des neuen Rechts beteiligten Stellen.
Schwerpunkte
- Zugangsvoraussetzungen zur Eingliederungshilfe 2020/2023 – Behindertenbegriff (bio-psycho-soziales Betrachtungsmodell - § 2, 99 SGB IX; §§ 53 SGB XII; 1-3 EinglhVO
- Zugangsvoraussetzungen zum Pflegerecht – Pflegebedürftigkeitsbegriff §§ 14 SGB XI, 61a SGB XII und Abgrenzung der Pflegerechtssysteme zueinander
- Überschneidungen der Systemmodule der Pflege zu den Lebensbereichen der Eingliederungshilfe und der ICF – Verdeutlichung der Schnittstellenproblematik
- Zusammenspiel von EGH und Pflegerecht im Gesamtplanverfahren nach §§ 117 ff SGB IX
- Vorschriftenstruktur der neuen Hilfe zur Pflege im Kontext zu § 103 SGB IX – Übernahme von Pflegeleistungen durch die Eingliederungshilfe
- Vergleichende Darstellung der Leistungen nach SGB XI und SGB XII zur Vorrangbestimmung und Anrechnung in der Eingliederungshilfe
- Administrative Übernahme von Pflegeversicherungsleistungen durch die EGH - § 13 Absatz 4 SGB XI im Unterschied zur Komplexleistung nach § 103 SGB IX
- Zusammengefasste Bescheiderstellung bei gleichzeitiger Gewährung von EGH und Hilfe zur Pflege – Tenorierung und Begründung bei Bescheiderstellung – Vorstellung von Musterbescheiden
Arbeitsmittel
SGB IX, SGB XI, SGB XII – Stand 2020
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