SGB IX - BTHG
SGB IX 005 - BTHG V - Die neue Eingliederungshilfe – Darstellung des neuen Leistungsrechts - Neu ab 2018!
Zielgruppe
Mitarbeiter der Sozialämter, Gesundheitsämter, Rechnungsprüfer, Betreuer, Mitarbeiter von Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder von Behindertenverbänden und -einrichtungen. Dieses Seminar ist wegen seiner grundlegenden Strukturen zur Eingliederungshilfe auch für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei dieser Hilfeart besonders geeignet.
Seminardauer
3 Tage
Seminarnummer
SGB IX 005
Seminarinhalt
Zum 1.1.2020 vollzieht sich der bedeutendste Schritt der BTHG-Reformen: die Eingliederungshilfe verlässt das Sozialhilferecht und wandert mit neuen Inhalten und neuen Strukturen in das SGB IX Teil 2 als eigenständige Sozialleistung. Das Grundkonzept der EGH wird mit der Trennung der Fachleistungen und der existenzsichernden Leistungen völlig neu aufgestellt und erfordert bei allen Beteiligten ein neues Denken. Entscheidende Verbesserungen gegenüber der bisherigen Sozialhilfe-EGH ergeben sich für Menschen mit Behinderung auch beim Einkommens- und Vermögenseinsatz.
Schwerpunkte
-
Grundsatzfragen der Eingliederungshilfe und Einordnung in die neue Systematik des Sozialgesetzbuches
-
Aufgabe und Zielsetzungen der Eingliederungshilfe und Abgrenzung zu bereichsspezifischen Sonderregelungen wie SGB VIII oder BVG
-
Leistungsbereiche der EGH: medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung, Leistungen zur Sozialen Teilhabe
-
Grundsätze der EGH: Nachrang, Personenzentrierung: Trennung der Fachleistungen zu existenzsichernden Leistungen; Individualität, Wunsch- und Wahlrecht, Antragsprinzip, Vereinbarungsprinzip
-
Leistungsberechtigter Personenkreis §§ 99 SGB IX; 53 I, II SGB XII alt; Art. 25a BTHG - § 99 SGB IX 2023 – Modellvorhaben Art. 25 BTHG
-
Schwerpunkt des Seminars:
Leistungsrecht der EGH - §§ 109-116 SGB IX,
Medizinische Rehabilitation - §§ 109, 110, 42-48 SGB IX
Teilhabe am Arbeitsleben § 111, 49-62 SGB IX
Teilhabe an Bildung §§ 112, 75 SGB IX
Soziale Teilhabe §§ 113-116, 76-84 SGB IX
-
Rechtsvergleiche zur bisherigen EGH nach §§ 53 ff SGB XII
-
Zuständigkeiten innerhalb der EGH
-
Neues Beratungs- und Unterstützungsmanagement der EGH - § 106 SGB IX
-
Zusammentreffen von Leistungen der EGH mit Pflegeleistungen - § 103 SGB IX
-
Gesamtplanverfahren - §§ 117-122 SGB IX; Abgrenzungen zur Teilhabeplanung und bereichsspezifischen Hilfeplanverfahren
-
Neues ICF-basiertes Bedarfsermittlungsverfahren
-
Beteiligungs- und Zustimmungsvorbehalte des Menschen mit Behinderung
Gesetzestext BTHG (gesamt) SGB IX, SGB XII
Zurück zur Übersicht zur-Anfrage