SGB IX - BTHG
SGB IX 006 - BTHG VI - Einsatz von Einkommen und Vermögen in der neuen EGH
Zielgruppe
Mitarbeiter der Sozialämter, Gesundheitsämter, Rechnungsprüfer, Betreuer, Mitarbeiter von Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder von Behindertenverbänden und -einrichtungen. Dieses Seminar ist wegen seiner grundlegenden Strukturen zur Eingliederungshilfe auch für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei dieser Hilfeart besonders geeignet.
Seminardauer
1 Tag
Seminarnummer
SGB IX 006
Seminarinhalt
Mit Inkrafttreten des neuen Rechts der Eingliederungshilfe in Teil 2 SGB IX ändern sich grundlegend die Bestimmungen über den Einsatz von Einkommen und Vermögen für Menschen mit Behinderung. Diese Änderungen sind eine der „besten Nachrichten“ für diesen Personenkreis. Durch massive Erhöhungen der Einkommens- und Vermögenseinsatzgrenzen und den Wegfall der Bedarfsgemeinschaften kommt es zu deutlichen Veränderungen gegenüber den bisherigen Kostenbeteiligungsbestimmungen in der Sozialhilfe. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Beratung, der Bedarfsplanung und der Leistungsfeststellung sind die Kenntnisse dieses Bereiches unerlässliches Handwerkszeug.
Schwerpunkte
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Von der Kostenbeteiligung zum (seltenen) Eigenbeitrag § 92 SGB IX
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Einkommensbegriff und Berechnung des Einkommens nach Steuerrecht § 135 SGB IX
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Kurzdarstellung der einkommensteuerrechtlichen Grundlagen zur Einkommensermittlung - § 2 EStG mit Zurechnungen und Absetzungen
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Einkommens- und Vermögensgemeinschaft Minderjährige / Eltern
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Berechnung der Bezugsgröße nach § 136 SGB IX
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Berechnung des Eigenbeitrages bei übersteigendem Vermögen
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Darstellung der Veränderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage
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Freistellungen bei Einkommens- und Vermögenseinsatz § 138 SGB IX
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Vermögenseinsatz: Schonvermögen / Vermögensfreibeträge / Darlehen
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Herausgabeansprüche bei Übergabe- und Schenkungsverträgen
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Rückforderungen bei zu Unrecht erfolgter Hilfegewährung
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Erstellung eines Berechnungsschemas als Vordruckbasis
Arbeitsmittel
SGB IX, EStG (Auszug), SGB IV (Auszug)
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