SGB IX - BTHG

SGB IX 007 - BTHG VII - Existenzsichernde Leistungen mit Wohnraum – und Betreuungsvertragsrecht

Zielgruppe

Mitarbeiter der Sozialämter, Gesundheitsämter, Rechnungsprüfer, Betreuer, Mitarbeiter von Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder von Behindertenverbänden und -einrichtungen. Dieses Seminar ist wegen seiner grundlegenden Strukturen zur Eingliederungshilfe und der Existenzsichernden Leistungen speziell für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Grundsicherung dringend zu empfehlen.

Seminardauer

1 - 2 Tage

Seminarnummer

SGB IX 007

Seminarinhalt

Außer den grundlegenden Veränderungen in der Rechts- und Leistungsstruktur der EGH sind die existenzsichernden Leistungen nach SGB XII (Kapitel 3 und 4) und SGB II bei erwerbsfähigen Menschen mit Behinderung maßgeblich von den BTHG-Reformen betroffen. Berechnungsgrundlagen und Leistungsmerkmale werden durch die nochmaligen Ergänzungen des § 42a SGB XII umfangreich geändert. Insbesondere die neuen Mietverträge und die   Wohnraum- und Betreuungsverträge nach dem WBVG bringen zusätzliche Anforderungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Vollzug der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes tätig sind.

Schwerpunkte
  • Trennung der Fachleistungen der EGH und der Existenzsichernden Leistungen

  • Veränderungen gegenüber dem bisherigen Pauschalvergütungssystem in §§ 75, 76 SGB XII

  • Sonderregelungen für Minderjährige und Volljährige in bestimmten Bildungsmaßnahmen - § 134 SGB XII

  • Bedarfsermittlung nach §§ 27b, 27 c SGB XII

  • Zuordnung der passenden Regelbedarfsstufen und Regelsätze und Mehrbedarfe

  • Kürzungsverbot für Regelsätze bei Überdeckung von Leistungen in besonderen Wohnformen

  • Neue Mehrbedarfe für Teilnahme am Mittagessen in Werkstätten und Teilhabe an Bildungsmaßnahmen - § 42b SGB IX

  • Bedarfsermittlung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in Abhängigkeit zur Wohnform nach § 42 a III, IV oder § 42a V; VI bei persönlichen Wohnraum mit zusätzlichen Räumlichkeiten zur gemeinsamen Benutzung

  • Referenzgrenze der „Ein-Person-Warmmiete“ und zweimalige Überschreitungsoption mit Zurechnungen zur Grundsicherung oder zur Eingliederungshilfe

  • Sonderfall im Assistenzwohnmodell nach §§ 77 II; 78 SGB IX

  • Anerkennung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in Abhängigkeit von Mietverträgen und Wohn– und Betreuungsverträgen mit Inhaltsangaben nach § 42 a V SGB XII

  • Prüfung und Beratungsauftrag zu den Vertragsinhalten der Anbieter - § 106 III SGB IX

  • Zuordnung des bisherigen Barbetrages – Weitergewährung eines „Restbetrages“ durch Anerkennung im Teilhabeplanverfahren - § 19 SGB IX

Arbeitsmittel

SGB XII, SGB IX, WBVG, BGB



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