SGB IX - BTHG

SGB IX 008 - BTHG VIII - Teilhabe an Bildung - von der Schulassistenz bis zum Masterstudium

Zielgruppe

Mitarbeiter der Sozialämter, Gesundheitsämter, Rechnungsprüfer, Betreuer, Mitarbeiter von Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder von Behindertenverbänden und -einrichtungen. Das Seminar ist insbesondere für pädagogische Fachkräfte in der Hilfeplanung und für alle Fachkräfte in der Leistungsgewährung von Interesse.

 

Seminardauer

1 Tag

 

Seminarnummer

SGB IX 008

 

Seminarinhalt

Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach dem SGB IX kommen speziell für behinderte Kinder und Jugendliche sowie auch für erwachsene Menschen mit Behinderung in Betracht. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Teilhabe an Bildung als ein elementares Recht zur gesellschaftlichen Teilhabe aufgewertet. Die neuen Regelungen umfassen begleitende, unterstützende, fachpädagogische und weitere Leistungen zur Verwirklichung dieser gesellschaftlichen Aufgabe. In dem Seminar sollen alle Aspekte und Ansprüche aus den unterschiedlichen Ausgangslagen betrachtet werden – einschließlich der Leistungen zur Teilhabe an Bildung von anderen Leistungsträgern und der Gesamtverantwortung der Schulen.

Schwerpunkte

  • Art. 24 UN-BRK -  Recht auf Teilhabe zur Bildung als Menschenrecht
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach §§ 112 Abs. 1 und 75 SGB IX

-Hilfen zur Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht

               - Hilfen zur schulischen Berufsausbildung

                              - Hilfen zur Hochschulbildung

- Hilfen zur schulischen und hochschulischen beruflichen Weiterbildung

Schulische Ganztagsangebote und Abgrenzung zu „Freizeitangeboten“

  • Maßnahmen zur Erleichterung oder Sicherstellung des Schulbesuches: Assistenzleistungen, Schulbegleiter, Integrationshelfer
  • Hilfsmittelversorgung zur Inanspruchnahme schulischer Angebote
  • Hochschulstudien zur Erlangung eines Bachelor- oder Masterstudienabschlusses
  • Besondere Beschulungsformen: Fernunterricht; vorbereitende schulische Maßnahmen
  • Gemeinsame Leistungserbringung „Poolleitungen“ §§ 112 IV; 116 SGB IX
  • Kostenrechtliche Auswirkungen; Freistellung vom Eigenbeitrag § 138 SGB IX
  • Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit Anbietern und Vermittlungsdiensten
  • Darstellung schulrechtlicher Verantwortlichkeiten nach den Landesschulgesetzen (exemplarische Darstellung aus einzelnen Landesrechten)
  • Abgrenzungen zum Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II Und SGB XII

Arbeitsmittel

SGB XI  und schulrechtliche Bestimmungen der Bundesländer



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