SGB IX - BTHG

SGB IX 010 - BTHG X - Medizinische Rehabilitation - Frühförderung - Hilfsmittel - Schnittstellen zur Krankenversicherung

Zielgruppe

Mitarbeiter der Sozialämter, Jugendämter, Gesundheitsämter, Rechnungsprüfer, Betreuer, Mitarbeiter der freien Wohlfahrtspflege oder von Behindertenverbänden und – einrichtungen

Seminardauer

1 Tag

Seminarnummer

SGB IX 010

Seminarinhalt

Die medizinische Rehabilitation gehört nach §§ 5, 6 Abs. 1 Nr. 7 und § 102 SGB IX zu den Leistungsgruppen des Teilhaberechts, die dem Grunde nach in die Zuständigkeit der EGH fallen. In dem Seminar werden diese Fallkonstellationen, das Leistungsrecht der medizinischen Rehabilitation und die Schnittstellen und Abgrenzungen gegenüber anderen Leistungssystemen erörtert. Dabei werden auch die immer wieder auftretenden Konfliktstellen mit der GKV bei der Weiterleitung von Anträgen und die notwendigen verfahrensrechtlichen Schritte im Teilhabeplanverfahren besprochen.

Schwerpunkt

  • Aufgabe der medizinischen Rehabilitation
  • Medizinische Rehabilitation in der Zuständigkeit der Eingliederungshilfe
  • Originärleistungen der medizinischen Reha in der EGH bei bestehendem Nachrang
  • Leistungsverpflichtung wegen „Reha aus einer Hand“ - § 15 Abs. 1, 2 SGB IX
  • Handlungszuständigkeit § 14 Abs. 2 Satz 4 SGB IX bei aufgedrängter Zuständigkeit
  • Abgrenzungsfragen und Schnittstellen
  • „Binnenabgrenzung“ zur „einfachen“ Krankenhilfe
  • „Außenabgrenzung“ zur Sozialen Teilhabe – Gemeinschaftsleben
  • „Außenabgrenzung“ zum Pflegerecht nach SGB XI / SGB XII
  • Leistungsumfang nach §§ 109, 110 SGB IX
  • Anbindung an Leistungskatalog der GKV
  • Nicht verordnungsfähige Leistungen
  • Ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nrn. 3-6 SGB IX
  • Frühförderung als Komplexleistung mit heilpädagogischen Leistungen §§ 46, 79 SGB IX
  • Hilfsmittel in der Rehabilitation –
  • Grundsätzliche Abgrenzungen
  • Zuständige Rehaträger
  • Unmittelbarer oder mittelbarer Behinderungsausgleich
  • Hilfsmittelverzeichnis
  • Abgrenzungen zu anderen Leistungssystemen
  • GKV oder EGH
  • Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Hilfsmittelversorgung in stationären Einrichtungen

 

Arbeitsmittel

SGB IX, SGB V, SGB XI,  SGB XII – Stand 2020



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