SGB IX - BTHG
SGB IX 015 - BTHG XV- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Zielgruppe
Mitarbeiter der Sozialämter, Jugendämter, Gesundheitsämter, Rechnungsprüfer, Betreuer, Mitarbeiter der freien Wohlfahrtspflege oder von Behindertenverbänden und – einrichtungen
Seminardauer
1 Tag
Seminarnummer
SGB IX 015
Seminarinhalt
Kinder und Jugendliche bilden eine große Anzahl von Menschen mit Behinderungen und bedürfen einer ganz besonderen Aufmerksamkeit bei Leistungen der Eingliederungshilfe. Sowohl bei der Feststellung der Teilhabeeinschränkungen und – bedarfe nach ICF/CY wie im Leistungsrecht gelten Besonderheiten gegenüber der Erwachsenenhilfe. Gleiches gilt im Vergütungsrecht wo Sonderregelungen gegenüber den Grundsätzen der neuen Eingliederungshilfe darin bestehen, dass weitgehend pauschale Vergütungen gezahlt werden. Schließlich sind bei Minderjährigen auch bei der Heranziehung zu Eigenbeiträgen und beim Einkommenseinsatz zu beachten. Das Seminar ist insbesondere auch für die Leistungsträger geeignet, die nach Landesrecht nur für Minderjährige sachlich zuständig sind.
Schwerpunkte
- Zugangsvoraussetzungen zur Eingliederungshilfe - Behindertenbegriff (bio-psycho-soziales Betrachtungsmodell - § 2, 99 SGB IX; §§ 53 SGB XII; 1-3 EinglhVO
- Sachliche Zuständigkeit für Minderjährige nach Landesrecht – Abgrenzung der „U18 und Ü18-Fälle“
- Grundsätze der neuen Eingliederungshilfe bei Minderjährigen und Fragen der Vertretung durch Eltern, Elternteile, Vormund – Regelungs- und Bekanntgabeadressaten bei Bescheiderteilung
- Vergütungsrechtliche Sonderregelungen für Minderjährige und „Schulverlängerer“ - § 134 SGB IX und fiktive Ausgleichsberechnung §§ 27c, 27b SGB XII
- Besonderheiten beim Einkommenseinsatz und bei Eigenbeiträgen bei Minderjährigen - §§ 135-138 SGB IX
- Häusliche Ersparnisse sowie „Brutto/Nettozahlungen“ und Aufwendungsersatz und Kostenbeträgen - § 142 SGB IX
- Leistungsrechtliche Besonderheiten bei Minderjährigen
- Heilpädagogische Leistungen, Früherkennung und Frühförderung – Komplexleistungen
- Leistungen zur Unterbringung von Minderjährigen über Tag und Nacht oder über Tag in „Einrichtungen“, Tagesförderstätten oder bei Pflegefamilien
- Assistenzleistungen oder Inklusionshelfer zum Besuch von Kita oder Schule
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Sozialen Teilhabe
- Ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt für Minderjähre nach Kapitel 3 SGB XII sowie Einsatz von Einkommen und Vermögen nach SGB XII; Barbeträge, Kleiderpauschale, Kindergeld; Heranziehung zu Unterhalt etc.
- Vorstellung von Musterbescheiden bei der Bescheiderstellung für Minderjährige
Arbeitsmittel
SGB IX, SGB XI, SGB XII – Stand 2020
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