SGB XII - Sozialhilfe

SGB XII 001 - Die Sozialhilfe im Klammergriff des Gesetzgebers

Zielgruppe

Mitarbeiter der Sozialämter, Rechnungsprüfer, Betreuer, Mitarbeiter von Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder von Behindertenverbänden und -einrichtungen.

Seminardauer

1 Tag

Seminarnummer

 SGB XII 001

Seminarinhalt

Wie in kaum zuvor wurde das Sozialhilferecht in vielen Bereichen von grundsätzlichen Änderungen betroffen. Zu nennen sind das Bundesteilhabegesetz, die Pflegestärkungsgesetze II und III, das „Gesetz zur Änderung des RBEG und des SGB II und SGB XII“, die Anpassung der Vermögensfreibeträge mit den Sonderregelungen in der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe sowie das Betriebsrentenreformgesetz mit Auswirkungen auf die Einkommensberechnung. Erste Erfahrungen zeigen die vielseitigen Probleme der Praxis beim Vollzug dieser umfangreichen und oft inkonsistenten Regelungen auf.  In dem Seminar sollen diese Probleme und Erkenntnisse aufgegriffen, zusammengefasst und bewertet werden, um Hilfestellungen im Praxisalltag zu vermitteln.

Schwerpunkte

Neuregelungen bei der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt durch das RBEG / SGB XII Änderungsgesetz

  • Veränderungen in der Regelsatzstruktur durch Bezugnahme auf die Wohnform; abweichende Regelsatzsetzung; Analogregelsatz § 27a Abs. 3 Satz 4 SGB XII
  • Umfassende Änderungen bei der Bedarfsbemessung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach § 42a SGB XII
  • Neue Mehrbedarfstatbestände in § 42 b SGB XII – Art. 13 BTHG
  • Änderungen bei der Anerkennung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (§ 32 SGB XII); Einkommensabsetzung
  • Vorläufige Entscheidungen bei der Grundsicherung (§ 44a SGB XII) sowie Einstellungen bei Auslandsaufenthalt (§ 41a SGB XII)

Allgemeine Veränderungen beim Einkommens- und Vermögeneinsatz

  • Neue Erwerbstätigenfreibeträge §§ 82 III, IIIa SGB XII und neue Vermögensfreibeträge VO zu § 90 und §§ 60, 66a SGB XII
  • Weitere Änderungen in der Einkommensberechnung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

 

Arbeitsmittel

SGB XII 



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