SGB XII - Sozialhilfe

SGB XII 060 - Die neue Hilfe zur Pflege im SGB XII

Zielgruppe

Mitarbeiter der Sozialämter, Rechnungsprüfer, Betreuer, Mitarbeiter von Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder von Behindertenverbänden und -einrichtungen.

Seminardauer

2 Tage

Seminarnummer

SGB XII 060

Seminarinhalt

Durch PSG II und III wurde die Pflegerechtsreform zum Abschluss gebracht. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff vereint nunmehr die bisher verrichtungsbezogene Betrachtung der Pflege mit Personen, die wegen eingeschränkter Alltagskompetenzen nur auf einer Nebenbahn in die bisherigen Pflegeleistungen einbezogen wurden. Gleichzeitig wurden ein neues Begutachtungsinstrument und ein neu aufgestellter Leistungskatalog durch das PSG II in die Pflegeversicherung des SGB XI eingeführt. Das PSG III hat weitgehend die durch PSG II vorgelegten leistungsrechtlichen und begrifflichen Produkte in der „neuen Hilfe zur Pflege“ in Kapitel 7 des SGB XII übernommen. Dennoch gibt es bemerkenswerte Unterschiede und erneute Abgrenzungs- und Zuordnungsfragen, insbesondere auch im Verhältnis zur Eingliederungshilfe und zu den Hilfen bei der Haushaltsführung. Ebenso problematisch ist neuerdings die Zuständigkeit beim Zusammentreffen von Leistungen der pflegerischen Bedarfe mit Teilhabebedarfen. Das Seminar erörtert in Fortsetzung der PSG II und PSG III-Seminare die neue Hilfe zur Pflege von den Grundlagen bis hin zu aktuellen Fragen aus der Praxis eingehend und bietet Lösungen zu offenen Fragen an.

Schwerpunkte
  • Übersicht zu Inhalten und Auswirkungen der Pflegerechtsreform durch PSG II und PSG III sowie die parallele Gesetzgebung durch BTHG
  • Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsinstrument – mit erkennbaren „Schwachstellen“ und deren Auswirkungen
  • Eingehende Erörterung der Leistungstatbestände aus SGB XI und SGB XII – rechtsvergleichende Darstellung; Überschneidungen, Aufstockungen, ausschließliche systemische Leistungen in SGB XI und SGB XII (Pflegegeld nach § 37 SGB XI und § 64a SGB XII; Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI und § 64b SGB XII; Voraussetzungen des Entlastungsbetrages nach § 45b SGB XI und nach §§ 64i und 66 SGB XII – Nachrang/Vorrang/Anrechenbarkeit; Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tag/Nachtpflege; Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Leistungen in stationären Einrichtungen)
  • Überschneidungen mit Teilhabeleistungen durch „pflegerische Betreuungsmaßnahmen“ und Zusammentreffen von Eingliederungsleistungen mit Pflegeleistungen (§ 13 III; IV SGB XI)
  • Zusammenfassung von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege – „kleine Lösung“ - § 103 SGB IX ab 2020
  • Abrechnung nach neuen Leistungskomplexen und neuen Vergütungsregelungen; Einbeziehung von Investitionskosten in die Leistungsabrechnung
  • Schnittstellen zu Hilfen bei der Haushaltsführung (§§ 70; 27 III SGB XII)
  • Bedeutung und Anwendungsmöglichkeiten des § 73 SGB XII zur „Rettung“ der alten PS 0
  • Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Hilfe zur Pflege
  • Behandlung von praxisrelevanten Fragen der Teilnehmer
Arbeitsmittel

SGB XI, SGB XII



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