SGB XII - Sozialhilfe
SGB XII 002 - Zuständigkeitsfragen im Sozialhilferecht
Zielgruppe:
Mitarbeiter in den Sozialämtern bei den örtlichen und überörtlichen Trägern sowie bei Delegationsstellen
Seminardauer
2 Tage
Seminarnummer
SGB XII 002
Seminarinhalt:
Zuständigkeiten im Sozialhilferecht sind ein „Dauerbrenner“ und bieten Konfliktpotenzial. Sie geben immer wieder Anlass zu Nachfragen oder Unsicherheiten und führen zu Auseinandersetzungen zwischen den Leistungsträgern. Ein beredtes Beispiel dafür ist die „einfach erscheinende“ Zuständigkeitsregelung in § 98 Abs. 5 SGB XII im Zusammenhang mit dem ambulanten betreuten Wohnen. Die Erfahrungen der Praxis lehren jedoch das Gegenteil. Das Seminar widmet sich speziell der Problematik des § 98 Abs. 5 SGB XII, aber auch allen anderen Zuständigkeitsfragen im SGB XII. In den Kontext dieser Aufgabenstellung gehören auch die korrespondierenden Kostenerstattungsansprüche.
Schwerpunkte:
- Allgemeiner Überblick über die Regelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit im Sozialhilferecht (§§ 97, 98, 24 SGB XII und ergänzende landesrechtliche Regelungen)
- 98 Abs. 5 SGB XII – ambulantes betreutes Wohnen (abW): Begriffserläuterungen – Was versteht man unter abW? Müssen Maßnahmeträger und Wohnungsanbieter identisch sein? Verhältnis zur „Einrichtungsregelung“ in § 98 Abs. 2 SGB XII; können teure Heimzuständigkeiten durch vorheriges „Parken“ im abW manipuliert werden?
- Zuständigkeiten für Bestattungskosten § 97 Abs. 4; 98 Abs. 3 SGB XII und Abgrenzung der Zuständigkeiten zu den Ordnungsbehörden
- Eilzuständigkeiten und vorläufige Zuständigkeit nach SGB I; SGB II und SGB XII
- Kostenerstattungsansprüche nach §§ 106 ff SGB XII und §§ 104 ff SGB X bei Rücknahme und Aufhebung von Verwaltungsakten
- Auswirkungen von Trägerwechseln auf die Zuständigkeiten nach §§ 44, 45 und 48 SGB X
- Institutionelle Zuständigkeitsabgrenzungen gegenüber anderen Leistungssystemen: §§ 10, 35a SGB VIII; § 13 SGB XI; § 37 SGB V; § 14 SGB IX
- Darstellung der neueren Rechtsprechung und Besprechung von Fallfragen der Teilnehmer
Arbeitsmittel
SGB I, SGB II, SGB X, SGB XII
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