SGB XII - Sozialhilfe
SGB XII 110 - Darlehen im Sozialen Sicherungsrecht nach SGB II und SGB XII
Zielgruppe
Mitarbeiter der Sozialämter sowie der überörtlichen Sozialhilfeträger, der Jobcenter nach SGB II, sonstige Interessenten (wie z.B. Rechnungsprüfer). Das Seminar ist auch geeignet für Mitarbeiter von Beratungsdiensten der Freien Wohlfahrtspflege – insbesondere auch für Schuldnerberatungen - sowie für Betreuer.
Seminardauer
2 Tage
Seminarnummer
SGB XII 110
Seminarinhalt
Die darlehensweise Gewährung von Grundsicherung für Arbeitsuchende und von Sozialhilfe – insbesondere bei kurzzeitigen Notlagen und bei momentan nicht kapitalisierbarem Vermögen – tritt immer wieder bei der Hilfegewährung in Erscheinung. In dem Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen aller Darlehenstatbestände in SGB II und SGB XII ausführlich besprochen und erläutert. Die Teilnehmer werden mit typischen Anwendungssachverhalten und allen vorkommenden Verfahrensschritten vertraut gemacht. Ein Schwerpunkt liegt in der ausführlichen Besprechung der Darlehenssicherung und der Rückzahlungsmodalitäten.
Schwerpunkte
- Begriffe, Abgrenzungsfragen und Rechtscharakter von Darlehen sowie Darlehenstatbestände im SGB II und SGB XII
- Anwendbare Bestimmungen über Gelddarlehen nach §§ 488 ff BGB
- Gewährung von Darlehen durch Verwaltungsakt mit Nebenbestimmungen oder öffentlich-rechtlichem Vertrag
- Inhaltliche Anforderungen an Darlehensverträge und an Bescheide mit Nebenbestimmungen
- Rückzahlungsansprüche und Vollstreckungsfragen
- Sicherungsgeschäfte wie Bürgschaft, Abtretung, Sicherungsübereignungen, Pfandrechte, Grundschulden und Hypotheken
- Zuständigkeiten und Delegationsmöglichkeiten
- Fallbearbeitungen an typischen Darlehenstatbeständen wie z.B. bei Vermögensdarlehen
- Abgrenzung der Darlehensbewilligungen zu vorläufigen Bescheiden und erweiterten Leistungen
Arbeitsmittel
SGB I, SGB II, SGB X, SGB XII, Auszüge aus BGB, ZPO wird zur Verfügung gestellt
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